abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Käufer zahlt nicht - Eintrittskarte

Hallo zusammen,

 

eine Frage an die Runde.

Habe einen Käufer für Eintrittskarten. Dieser weigert sich zu zahlen.

Was tue ich nun? Event ist heute, Wiederverkauf ist daher nicht machbar.

Muss ich dem Käufer die Eintrittskarte trotz Nichtzahlung zugänglich machen, um die Zahung nmahnen zu können?

 

Rechtlich gesehen, muss Käufer zahlen, richtig? Es geht hier nicht um ein paar EUR.

 

Danke schonmal.

 

Freundliche Grüße,

Daniela

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)


@cattys  schrieb:

Hallo zusammen,

 

eine Frage an die Runde.

Habe einen Käufer für Eintrittskarten. Dieser weigert sich zu zahlen.

Was tue ich nun? Event ist heute, Wiederverkauf ist daher nicht machbar.

Muss ich dem Käufer die Eintrittskarte trotz Nichtzahlung zugänglich machen, um die Zahung nmahnen zu können?

 

Rechtlich gesehen, muss Käufer zahlen, richtig? Es geht hier nicht um ein paar EUR.

 

Danke schonmal.

 

Freundliche Grüße,


@cattys 

 

unter dem Aspekt das der Käufer die Ware - nach Zahlung- erhalten würde: definitiv JA

 

Du hast die Tickets aber wieder zum Verkauf eingestellt und damit eindeutig signalisiert das Du nicht am Kaufvertrag festhalten willst

-

es sei denn Du hast die Karten doppelt - also 2x2.

 

Hast Du oder hast Du nicht?

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @cattys 

 

Über Ebay kannst du nur das machen. >

 

Probleme mit Käufern wegen nicht bezahlter Artikel klären

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du kannst den Fall nach frühestens 4 Tagen , längstens 36 Tage ab Verkauf, schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

"Privat" kannst du den Kaufpreis natütlich einfordern.

 

Notfalls mit einem Anwalt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder