27-09-2017 10:32
Hallo,
ich habe derzeit ein Problem mit einer sehr schwierigen Käuferin. Sie hat ein Sofort-Kauf-Angebot von mir angenommen und auch bezahlt. Das Geld ging bei mir am 22.09.17 ein. Direkt darauf schrieb sie mir "Verschickt??" und ich antwortete ihr, dass ich noch nicht verschickt habe, da ich die Bearbeitungszeit von 3-4 Werktagen tatsächlich benötige um zur Post zu gehen.
Darauf hin bekam ich eine Nachricht: "Super...dann meckern sie aber auch nicht über meine Bewertung (3x Daumen runter)"
Ich habe ihr dann erklärt, dass ich berufstätig bin und auf dem Land wohne und erst in den Nachbarort fahren muss, um zur Post zu kommen. Und da ich lang arbeite hat die Post dann bereits zu. Ich versprach aber, dass ich spätestens am Montag, 25.09.17 versenden würde. Und dass ich die Drohung einer negativen Bewertung nicht verstehen würde.
Kurz darauf erhielt ich die Nachricht: "Unverschämtheit! Ich will sofort mein Geld zurück!" und ich kam der Forderung nach. Ich überwies noch am 22.09.17 das Geld zurück (Wertstellung war ebenfalls am 22.09.17) und nutzte die Option Kauf abbrechen und meldete auch die Käuferin, da sie, um eine schnellere Lieferung zu erpressen, eine negative Bewertung androhte.
Darauf bekam ich noch 2 oder 3 Nachrichten, dass ich total unverschämt wäre und schon sehen würde, was ich davon habe. Anschließend schrieb sie, sie zeigt mich am Montag, 25.09.17 bei der Polizei an. Und dass eine negative Bewertung komme.
Nun. Sie hat dem Kaufabbruch bis heute nicht zugestimmt, obwohl sie das Geld zurück erhalten hat UND eine negative Bewertung abgegeben, mit den Worten "Transaktion kam leider NICHT zustande". Wie kann ich diese Bewertung löschen lassen? Denn den Kaufabbruch wollte sie selbst!
@susa288 schrieb:
..und ich antwortete ihr, dass ich noch nicht verschickt habe, da ich die Bearbeitungszeit von 3-4 Werktagen tatsächlich benötige um zur Post zu gehen.
In der Auktion ist allerdings von einer Lieferung innerhalb von ca. 3-4 Werktagen nach Zahlungseingang die Rede
Bearbeitungszeit und Lieferung sind nicht das Selbe ! ! !
Deshalb:
Ist es wirklich korrekt, wenn erst zu einem so späten Zeitpunkt versendet werden soll, an dem die Ware eigentlich, laut Angebot, bereits beim Käufer eingetroffen sein müsste ?