14-12-2012 13:02
Hallo Gemeinde,
ich habe einen Artikel am 18.11. eine Modelllok für 145 € verkauft, ins EU-Ausland.
27.11.: Ich setze eine Zahlungsfrist bis 7.12.. Dann würde ich an jemand anderen verkaufen.
28.11.: Der Käufer meldet sich nach 10 Tagen und bestätigt sein noch bestehendes Interesse am Kauf. Er
will in der nächsten Woche bezahlen. Mein Okay. Am selben Tag stelle ich fest, dass zwei Kleinstteile am Artikel fehlen, was man allerdings auf den Fotos sehen könnte (winzige Nippel auf den vorderen Loklampen. Das teile ich ihm am selben Tag mit.
9.12.: Neue Fristsetzung bis 14.12.
10.12.: Er will nur 100 € bezahlen. Ich räume ihm aber einen Rabatt von mehr als 22% (!) ein, wegen der beiden Fehlteile. Er akzeptiert, zahlt aber weiterhin nicht.
12.12.: Ich soll eine neue, reduzierte Rechnung schicken. Geht aber nicht, weil sich ein höherer Rabatt nicht eingeben lässt. Er soll einfach den reduzierten Betrag zahlen (Paypal) und ich mache dann den "Zahlung erhalten"-Klick.
13.12.: Er will meine Paypaladresse wissen obwohl die schon beim Kauf mitgeteilt worden ist.
Aaaalso: Verfällt die erste Frist von 10 Tagen, weil ich einen kleinen zusätzlichen Mangel festgestellt habe aber eine Einigung auf einen reduzierten Preis stattfand? Reicht die letzte Frist (5 Tage), um die Transaktion abzubrechen bzw. den Käufer wegen Nichtbezahlung zu melden?
Alles sieht nach Verschleppung aus und ich habe keine Lust mehr auf diesen Verkauf. Wieviele Fristen sind noch sinnvoll?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten! 🙂
@lotte.04:
Wenn ein VK einen Mangel feststellt, kann er m.E. nach keine Frist zur vollständigten Zahlung stellen.
Alleine aus dem Grund kann die Frist nicht wirksam sein.
Um die Frage zu klären, muss man das Abstrahierungsprinzip des deutschen Kaufrechts heranziehen. Maßgeblich ist, dass es um die Erfüllung des ursprünglichen Vertrages geht. Und für diesen hat der Verkäufer eine Frist gesetzt. Die zwischenzeitlichen Verhandlungen einer evtl. anderen, als der vertraglichen Beschaffenheit und einer damit in Verbindung stehenden Kaufpreisminderung ändern zwar die Höhe des Zahlungsanspruches des Verkäufers, aber nichts an der ursprünglichen Zahlungsfrist. Im Prinzip wurde damit einfach nur der Nacherfüllungsanspruch bzw. die Nacherfüllung vorgezogen.
@damesjean:
Die zweite Frist war aber nur 5 Tage und lotte.05 schrieb, dass es mindestens 10 Tage sein müssten.
Es geht unterm Strich darum, ob die Frist "angemessen" i. S. von § 323 BGB war. Das war bereits mit der ersten Fristsetzung erfüllt, wenngleich aus ihr aufgrund der nachgeschobenen Frist/Fristverlängerung noch kein Verzug resultierte. Der aber tritt spätestens mit Ablauf der von dir letztgültig benannten Frist, also zum 14.12., ein.
Streiten könnte man sich vielleicht noch um die Frage, ob der Käufer einen evtl. Verzug ggf. nicht vertreten muss, da es noch ein Hickhack wegen der Inrechnungstellung bzw. der Zahlungsmöglichkeit des geminderten Betrages gab. Daher kann es nicht schaden, dem Käufer die Paypaladresse unter nochmaliger Fristsetzung von 5 Tagen mitzuteilen.
Dagegen könnte man argumentieren, dass er die Paypal-Adresse auch bei Auslösung des normalen Zahlungsverkehrs selber ermitteln hätte können oder sie sogar bereits bei Kauf erhielt (wie du sagst) oder dass er die volle Zahlung vornehmen hätte können und für den zuviel bezahlten Betrag eine Rückzahlung verlangen hätte können. Ist letztlich eine Abwägungsfrage, weshalb ich auf Nummer Sicher gehen würde.
Hat er definitiv und nachweislich die Paypaladresse bei Kauf schon erhalten, wie du sagtest, stünde einem Rücktritt ab morgen nichts entgegen.
Cuardos,
das liest sich juristisch einwandfrei. Vielen Dank auch Dir! 😄
Verfällt die erste Frist von 10 Tagen, weil ich einen kleinen zusätzlichen Mangel festgestellt habe aber eine Einigung auf einen reduzierten Preis stattfand?
Ja, aber nicht wegen des zusätzlichen Mangels und der Einigung auf den reduzierten Preis, sondern weil die Zahlungsfrist auf den 14.12. nachgebessert wurde.
Wenn er bis heute nicht bezahlt, kannst du rechtswirksam den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Oh, Schuldigung, lotte.o4, dass ich Sie aus Versehen auf lotte.05 hochgestuft hatte. Sollte lotte.04 heißen! :-x
Es geht letztlich also darum, dass der K. seit dem 10.12. einen geringeren Preis genannt bekam und ob ich nun noch ein drittes Mal um Zahlung bis zum... bitten soll. Und ob es nun 5 Tage oder 10 Tage sein müssen.
Danke im Voraus!!
cuardos, vielen Dank.
Die zweite Frist war aber nur 5 Tage und lotte.05 schrieb, dass es mindestens 10 Tage sein müssten. Insgesamt hat der K. ja nun schon fast 1 Monat nicht bezahlt...
cuardos
ich sehe das ein wenig anders:
28.11.: Der Käufer meldet sich nach 10 Tagen und bestätigt sein noch bestehendes Interesse am Kauf. Er
will in der nächsten Woche bezahlen. Mein Okay. Am selben Tag stelle ich fest, dass zwei Kleinstteile am Artikel fehlen, was man allerdings auf den Fotos sehen könnte (winzige Nippel auf den vorderen Loklampen. Das teile ich ihm am selben Tag mit.
9.12.: Neue Fristsetzung bis 14.12.
Wenn ein VK einen Mangel feststellt, kann er m.E. nach keine Frist zur vollständigten Zahlung stellen.
Alleine aus dem Grund kann die Frist nicht wirksam sein.
Danke an alle! An lotte.04: Sie antworten auf meine Frage (Reicht die letzte Frist (5 Tage), um die Transaktion abzubrechen bzw. den Käufer wegen Nichtbezahlung zu melden?):
"Nein. Eien angemessene klar datierte Frist beträgt mind. 10 Tage."
Meine zweite Frist (5 Tage) lief bis zum 14.12., also heute. Bis jetzt hat er nichts bezahlt. Ich muss also nun wieder 10 Tage draufgeben? Zählen die 5 Tage nichts?
Ansonsten recht vielen Dank für die schnellen Antworten!
Er will meine Paypaladresse wissen obwohl die schon beim Kauf mitgeteilt worden ist
Die wird nicht mitgeteilt, die sieht der K erst wenn er die ursprüngliche Zahlung auführen würde.
Das kann er aber nicht, wegen dem geänderten Betrag.
Reicht die letzte Frist (5 Tage), um die Transaktion abzubrechen bzw. den Käufer wegen Nichtbezahlung zu melden?
Nein.
Eien angemessene klar datierte Frist beträgt mind. 10 Tage.
Den Kaufvertrag musst du neben dem Fall wg. Nichtzahlung separat kündigen.
Dein K hat Anspruch auf den angebotenen Artikel ohne Mängel, die hättest du angeben müssen.
Die Zahlungsfrist ist nichtig, da ihr euch später auf einen anderen Betrag geeinigt habt.
Über ebay kann der K keine Paypalzahlung mit einem reduzierten Betrag ausführen, das müsste er direkt bei Paypal machen. Dazu benötigt er deine Zahlungsadresse.
Hallo, nennst Du mal bitte die Artikelnummer, kann nämlich von Dampflok zu Damplok unterschiedlich sein, ob das was fehlt oder nicht 😉
Mit der Frist kann ich leider nicht helfen, allerdings hast Du ihm ja jetzt nix anderes verkauft, von daher bezieht sich ja die Zahlungsfrist auf den Artikel und nicht auf die Zahlungssumme. Kann mich allerdings auch irren.