08-10-2012 18:11
Hallo, ich habe Ware verkauft und der Käufer hat mir eine negative Bewertung gegeben, obwohl ausdrücklich etwaige Mängel in der Beschreibung genannt wurden. Ich habe ein Bekleidungspaket angeboten mit dem Hinweis, das zum größten Teil die Etiketten entfernt wurden. Käufer hat eine negative Bewertung abgegeben, weil Etiketten entfernt wurden und es sich nicht um Markenware handelt. Davon war in meinem Angebot niemals die Rede.
was für die Sperrliste
gräm dich nicht...an so einen Quotenhanswurscht gerät jeder mal...
Hallo,
abgegebene Verkäufer-Bewertung ergänzen -
in etwa: bewertet ohne Kontakt rot, versteht Artikelbeschreibung nicht..
Käuferin versteht aber auch offenbar das Bewertungssystem nicht: siehe Text bei ihren abgegebenen grauen
könnte man (theoretisch gesehen) gegen so eine bewertung anwaltlich vorgehen ???
ich meine, die rote wurde ja für etwas gegeben, was ganz klar und deutlich in der ab beschrieben war !!!
Nö,Du hast das Geld,er die Ware.
Zurückfordern is nicht....
Ware kannst du nicht zurückfordern.
Du hast gut kommentiert.
Seine Bewertung fällt diesem Neuling jetzt zu - aber negativ.