02-05-2013 12:30
Hallo Community,
ich habe einen Artikel in E-bay eingestellt und nun schon einige E-mails bezüglich Sofortkaufen bekommen.
Nun möchte ich nachträglich diese option hinzufügen.
Geht das ?
Und wenn nicht , kann ich die Auktion vorzeitig beenden , wenn ein Käufer per E-mail sagt, er möchte diesen Artikel für den Preis xy Sofortkaufen ?
Und wenn nicht , kann ich die Auktion vorzeitig beenden , wenn ein Käufer per E-mail sagt, er möchte diesen Artikel für den Preis xy Sofortkaufen ?
auf keinen Fall läßt du dich dazu hinreißen !
auch nicht dazu, Gebote zu streichen !
der Frager weiß genau wie er es machen muß, um dich anzuregen zu beenden,
Szenario (inzwischen oft genug so gewesen)
User a bietet 1 Euro
User b fragt nach SK und bequatscht den Verkäufer
der ist so dusselig und wittert ein Geschäft... beendet
und dann kommt User a wieder ins Spiel, mit Gebotssreichung, steht ihm genau der Artikel für 1 Euro zu
User b hat natürlich Verständnis für deine Lage
Finger weg, wenn ein Gebot vorliegt !!!!!
Hallo,
sobald ein Gebot für deinen Artikel abgegeben wurde, kannst du ihn weder zum Sofortkauf anbieten noch das Angebot beenden.
Lade den Interessenten zum Mitbieten ein.
Danke an die schnellen Antworten.
Dies ist mein erster E-bay verkauf, daher bin ich froh diese frage gestellt zu haben.
Wer hätte gedacht dass das für mich hätte bitter enden können.
lg
Benny
Moin,
ist doch ein Gebot abgegeben, dann geht es nicht mehr.
Dell Inspiron Duo 1090 (Duo) mit dazugehöriger Audiostation !! | eBay
Genau, so ist es !
Lass dich nicht überreden !
Habe auch einen Artikel eingestellt und ständig Anfragen ob nicht Sofort-Kauf möglich ist.
Die wissen das m.E. ganz genau; probieren es allerdings immer wieder.
LG
Du hast bereits ein Gebot drauf, bist also bereits einen verbindlichen Kaufvertrag mit dem jeweils Höchstbietenden eingegangen.
Unter diesen Umständen kanst du selbstverständlich keinen Sofort-Kauf anbieten, da du dann ja 2 Kaufverträge zu 1 ware eingehen würdest und erfüllen müsstest.
Denk bitte nicht mal im Traum daran, das Angebot vorzeitig zu beenden, indem du das vorliegende Gebot streichst.
Der bei vorzeitiger Beendigung Höchstbietende könnte - mit bestem Erfolg - Vertragserfüllung zu dem bei Beendigung sichtbaren Höchstgebot einfordern, zumindest aber Schadensersatz.
Lade deine Interessenten zum Mitbieten ein und wünsche ihnen viel Glück. 🙂