02-05-2013 07:55
Ich habe einen Fehler beim Einstellen einer Auktion gemacht. Anstelle von 1€ Startgebot, habe ich leider 1€ Sofort-Kauf gewählt, da es noch von der letzten Auktion gewählt war.
Trotz freundlicher Bitte, weigert sich der "Käufer" dem Widerruf zu zustimmen und erpresst mich nun mit: "Abbruch 20€"
Wie komme ich aus der ganzen Geschichte raus.
Paypal habe ich nicht angeboten.
Vermutlich wird es dafür eine negative Bewertung geben, mit viel Pech auch bei den Details jeweils nur 1 Sternchen -
das ist leider schwerer zu verschmerzen als die 9ct Provision.
der Abbruch wurde bereits abgelehnt (verständlich, er will ja schließlich einen Schnapp machen)
einen weiteren kann man nicht einleiten
das hat keine weiteren Auswirkungen, der Abbruch hätte dir nur die Verkaufsprovision zurück gebracht, die wirst du sicher bei 1 Euro verschmerzen können 😉
Vielen dank für die schnelle Hilfe, ich werde dies genauso umsetzen. Letztendlich muss doch aber der "Käufer" Mitgliedsname othman82 einem Abbruch zustimmen? Oder kann der Kundendienst dies vornehmen?
Die Anfechtung ist auch ohne Zustimmung des "Käufers" wirksam.
der Irrtum ist absolut nachvollziehbar (auch für den "Käufer"
zusätzlich ersichtlich durch diesen Satz
Ansonsten viel Spaß beim Bieten!
es gibt User, die speziell nach solchen Artikeln suchen und zuschlagen
lass dich nicht einschüchtern, einer der so wehement fordert, macht das meist nicht zum ersten Mal 😞
Hiermit fechte ich mein Angebot vom ... , eBay Art. Nr. ... gemäß § 119 BGB an. Mir ist aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.
Dann noch einen Satz zum §122 dazu und fertig.
Laß dich nicht unter Druck setzen, du hast nichts zu befürchten.
Nennst du bitte mal den Ebay-Mitgliedsnamen des Käufers?
Halloo,
du mußt den Kaufvertrag nach §119 BGB anfechten.
Das macht du SOFORT per Mail und anschließend nochmal per Einschreiben, damit du auf der sicheren Seite bist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
Schadensersatz kann der Käufer Meiner Meinung nach nicht fordern, da es wußte, daß du dich beim Einstellen geirrt hast.
§122 (2) BGB:
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).
>Wie komme ich aus der ganzen Geschichte raus.
Moin
indem Du ihm umgehend diesen Link zukommen läßt
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf
und Deinen Irrtum mit eigenen Worten erklärst.
Vielen dank für die schnelle Hilfe, ich werde dies genauso umsetzen. Letztendlich muss doch aber der "Käufer" Mitgliedsname othman82 einem Abbruch zustimmen? Oder kann der Kundendienst dies vornehmen?
Ja ich habe ihn freundlich Gebeten und diese Bitte auch noch einmmal in einem Fall zum abbruch der Transaktion gepackt.
Er hat jenes abgelehnt und der Fall wurde geschlossen. Anschließend begann er mit Erpressung Abbruch 20€.
Was besagt §119?
Vielen Dank schon einmal
"Hiermit fechte ich mein Angebot gemäß § 119 BGB an. Mir ist aufgefallen, daß ich versehentlich die "Sofort-Kaufen" Option angeklickt hatte. Ich wollte den Artikel eigentlich im Wege der Auktion mit einem Startpreis von 1 EUR versteigern. Unser Kaufvertrag ist damit nichtig.
Ich bitte um Verständnis, dass ich den Artikel nicht liefern werde.“
http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=irrtumsparagraf
Schick ihm das.
Hast du ihm sofort deinen Irrtum erklärt?
Ohne irgendwelche Ausreden?
Schick ihm den §119.