14-10-2012 12:34
Wenn ich mehrer Artikel verkauft habe, steht ein gwisser Teil unter "..Artikel, die ich verkauft habe, kommen für ein Angebot an unterlegene Bieter infrage". Wenn ich etwas verkauft habe, kann es doch nicht noch für andere infrage kommen... Kann mir da jemand was zu sagen?
In einigen Fällen könnte es doch in Frage kommen, zum Beispiel, wenn Du den Artikel doppelt hast, aber nur einmal eingestellt hast oder wenn der Höchstbietende abspringt und den Artikel doch nicht mehr haben möchte und ihr den Kaufvertrag auflöst.
Wenn ich mehrer Artikel verkauft habe, steht ein gwisser Teil unter "..Artikel, die ich verkauft habe, kommen für ein Angebot an unterlegene Bieter infrage".
Das ist eine Option, die bei jeder beendeten Auktion, bei der es mehr als einen Bieter gab, steht. Dort wo nur einer geboten hat, steht es logischerweise nicht.
Wie gesagt, eine Option als Möglichkeit, falls der eigentliche Käufer abspringt.
In der Praxis kann man es nur selten nutzen. Da man zuerst wartet, dass der Sieger der Auktion die Ware bezahlt - Tage und Wochen vergehen. Zahlt der Käufer nicht oder erklärt er ausdrücklich, er will die Ware nicht mehr, muss man als Verkäufer zuerst einen Fall öffnet, um die Verkaufsprovision von eBay zurück zu bekommen. Das kostet weitere 4 Tage Wartezeit. Wenn man den Fall nach 4 Tagen endlich schließen kann, muss man noch dem Käufer offiziell den Kaufvertrag via Mail kündigen.
Tja und bis das alles erledigt ist, sind einige Tage/Wochen ins Land gezogen und der unterlegene Bieter hat dann meistens kein Interesse mehr, da er ähnliche/gleiche Ware schon wo anderes erworben hat.
>Wenn ich etwas verkauft habe, kann es doch nicht noch für andere infrage kommen.
Moin
so ist es . . . im Normalfall zumindest,
aber wenn doch, dann KANNST Du diese Option nutzen,
aber Du MUSST es nicht . . . Du kannst es auch einfach ignorieren.