08-09-2013 11:53
Hallo, bei mir hat einer mehrere Artikel eingekauft und auch bezahlt es war Abholung vereinbart doch sie wurden nie abgeholt wie lang soll muss ich die Sachen noch lagern ich möcht sie los haben oder kann/ darf ich sie wieder verkaufen .
Deine Verpflichtung zur Herausgabe der Ware bleibt bis zum Eintritt der gesetzl. Verjährung zum 31.12.2016 bestehen. Einzige Möglichkeit wäre eine kostenpflichtige Einlagerung oder ein Selbsthilfeverkauf. Beides bedarf einer vorherigen Ankündigung unter angemessener Fristsetzung, bis wann der Käufer die Ware abzuholen hat. Im Falle eines Selbsthilfeverkaufes ist der Erlös abzgl. Kosten dem Käufer auszuhändigen.