Keine Abholung

EIn Bieter hat am 23.11. zwei Möbelstücke von mir erworben - nur Abholung. Auf die Frage wann er diese abholt, kam die Anmerkung er muss noch Auktionen abwarten und meldet sich dann. Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten wann er kommt, um die Möbel abzuholen. Jetzt muss ich die Wohnung nächste Woche übergeben und die Möbel müssen raus. Was soll ich tun, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekommen ist. Ich muss die Möbel dann entsorgen. Er hat aber einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir.

 

Kann mir hier jemand einen Tipp geben.

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo madi_c0

 

Viel machen kannst du da nicht wenn dein Käufer nicht abholt.

 

Du könntest ihn auf Zahlung verklagen, aber ob es das bringt?

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Schreib per Postkarte, Brief oder Einschreiben mit einer letzten Fristsetzung bis zum: xx.1216, dass die Möbel bis dahin abgeholt sein müssen. Bleibt dieser Termin fruchtlos, würde ab diesem Tag der Kaufvertrag als nichtig erklärt.

 

Eröffne jetzt einen Fall wegen Nichtbezahlung. Diesen kannst Du dann am Fristtermin schließen.

Antworten (1)

Antworten (1)


@madi_c0 schrieb:

EIn Bieter hat am 23.11. zwei Möbelstücke von mir erworben - nur Abholung. Auf die Frage wann er diese abholt, kam die Anmerkung er muss noch Auktionen abwarten und meldet sich dann. Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten wann er kommt, um die Möbel abzuholen. Jetzt muss ich die Wohnung nächste Woche übergeben und die Möbel müssen raus. Was soll ich tun, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gekommen ist. Ich muss die Möbel dann entsorgen. Er hat aber einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit mir.

 

Kann mir hier jemand einen Tipp geben.


Dann ist das wohl ein gewerblicher Gebrauchtmöbelhändler,

der seine Abholungstouren planen muß.

 

Privat kauft man doch sowas nicht mehr.

Du schreibst ja selbst, daß Du die Möbel sonst entsorgen mußt.

Wäre vielleicht von Anfang an besser gewesen.

 

Sofern Du keine verbindliche Abholungsfrist im Angebot festgelegt hattest,

hat der Käufer noch lange, lange Zeit, den Krempel abzuholen.

 

Die eBay-Spielchen, die hier immer so gern vorgeschlagen werden,

sind außerhalb von eBay bedeutungslos. Wo Du die Möbel bis zur

Abholung lagerst, ist Dein Problem. So schnell und einfach, wie Du

es gerne hättest, kommst Du aus dem Vertrag nicht raus.

 

 

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder