14-02-2016 19:33
Moin,
also bei mir gehen sämtliche Alarmglocken an, wenn ich auf das Konto von "Y" überweisen soll, aber bei "X" gekauft habe.
Ich würd's nicht tun.
Außerdem würdet Ihr gegen das Geldwäschegesetz verstoßen, denn Deine Mutter ist nicht wirtschaftlich Berechtigte der Geldes. Sie müsste diesen Umstand also auch der Bank melden.