19-03-2015 12:21 - bearbeitet 19-03-2015 12:25
Meine Käuferin fordert nun Ihr Geld zurück.
Was soll ich tun.
Gruss
S.
Das Wichtigste (und richtige) wurde bereits genannt: Komplette Rückabwicklung.
Irgendwie verstehe ich aber beide Seiten nicht.
Aus Verkäufersicht: Da werden monate- bzw. jahrelang irgendwelche (nicht zum Verkauf bestimmten) Pröbchen gehortet, um damit dann bei Ebay noch dreieurofuffzig zu bekommen, anstatt sie in den Müll zu werfen, wenn man sie nicht benutzt.
Aus Käufersicht: Wieso kauft man irgendwelche Kosmetikproben, von denen man nicht weiß, wie alt sie sind?
Örks.
Ich weiß, warum ich meine Kosmetik nur im Fachhandel kaufe und mich nicht mit gekippten Parfüms, Kontaktallergien, überlagerten Cremes herumschlagen muss.
Was soll ich tun.
Geld zurückzahlen, und in Zukunft keine alten Kosmetikprodukte verkaufen.
http://pages.ebay.de/help/policies/perfumes-cosmetics.html
Parfümtester und Abfüllflaschen (Flaschen, aus denen kleine Mengen entnommen werden können, um Verbrauchern kostenlose Proben zu geben), die oft mit den Worten „Tester“ oder „nicht für den Verkauf“ gekennzeichnet sind, dürfen auf eBay nicht eingestellt werden. Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass grundlegende und gesetzlich erforderliche Informationen wie beispielsweise die Identität des Herstellers oder die für das Marketing verantwortliche Person, die Zusammensetzung des Produkts (Inhalt und Verzeichnis der Zutaten), die Anwendung des Produkts (Funktion und für den Gebrauch zu beachtende Hinweise) sowie die Produkthaltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum) für zulässiger Kosmetik- und Parfümprodukte angegeben sind. Geruchsgleiche Parfums dürfen nicht bei eBay angeboten werden, wenn sie mit einer bekannten Marke oder einem bekannten Duft verglichen werden. Sie dürfen Parfum nur im Originalflakon und nicht umgefüllt in andere Behälter (Dekanter) anbieten.
Habe mich bei anderen Verkäufern dieser Artikel erkundigt, diese gaben mir die Info das auch Ihre Proben teilw. abgelaufen wären oder kein Datum vermerkt ist.
Anstatt andere Verkäufer zu fragen, solltest du ganz einfach die ebay-Grundsätze und -Regeln befolgen.
Man muss nun wirklich nicht jeden Kram noch zu Geld machen wollen...
das:
Der Artikel wird dem Höchstbietendem unter Ausschluss jeder Rechts- und Sachmangel verkauft.
Rückgabe des Artikels, Rücktritt, Minderung und Nachverhandlung sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt.
schützt dich in keinster Weise
unterstreicht letztlich nur, deine Unwissenheit zum online Handel
abgelaufene Ware, ist keinesfalls als neu zu bezeichnen !
wurde per PP bezahlt ?
und noch ein bissel Lesestoff!
http://pages.ebay.de/help/policies/perfumes-cosmetics.html
Sauber! Das wichtige hast du jetzt editiert!
Warum hast du im Angebotstitel "Lavera" und "Weleda" angegeben?
Das allermeiste ist "Billigzeugs" von Nivea, Eucerin und so.
Von Weleda habe ich ein einziges gefunden und von Lavera auch eins, da bin ich mir aber nicht mal sicher.
Vielleicht ist auch das der wirkliche Grund für die Reklamation?
Bis Kosmetikproben mal schlecht sind, müssen sie wirklich uralt sein.
Ein MHD ist meist nicht drauf.
Doch malice...das steht bei Naturkosmetik auf jeden Fall drauf, manchmal sehr kleingedruckt, entweder auf der Tube/Tiegel oder auf der Umverpackung( die man ja meistens sofort entsorgt) .
Aber selbst bei preiswerten Eigenkosmetika der bekannten Drogeriemärkte, kann man man Daten zur Mindesthaltbarkeit finden.
Äh nee, nicht unbedingt.
Produkte die ab Herstellung mind. 30 Monate haltbar sind, müssen und haben auch kein MHD draufstehen.
Die können also neu bis uralt sein.
moosi,
ich verkaufe Naturkosmetik, schon seit bald 10 Jahren.
Früher hatten eigentlich alle ein MHD.
Heute längst nicht mehr alle.
Proben sowieso nicht mehr, zumindest die nicht, die ich hier habe.