06-07-2016 11:01
Hi,
Ich habe einen Artikel verkauft der als Defekt deklariert war. Daher ging dieser au mit geringem Wert aus der Auktion. Nun habe ich diese Verschickt als Postbierf, so ich es auc in AUktion angegeben hatte. Der Kunde hat ein Problem geöffnet in dem er angeblich keinen Artikel erhalten hat. Als ich ihn beim "Problem klären" zurück geschrieben habe gab es keiner lei Antwort von diesem. Nun nach der Frist aht er jetzt Käuferschutz angewandt und ihm wurde alles Gutgeschrieben. Jetzt wurde ich doppelt gepällt. Wie kann so etwas sein? Vorallem Muss ich jetzt ANgst haben? unn nie wieder bei Ebay verkaufen??
"Aber es kann ja nicht sein, dass der Käufer für einen geringere Versandtleistung zahlt ich eine höhere stellen muss um die Nachtweißbarkeit zu gewährleisten?
Du brauchst nur die richtigen VSK eintragen(also:sendungsverfolgt)
Zu dem habe ich noch die Online Marke auf der die Adresse des Empfängers steht. D.h. Da ich auchRechtsschutz habe werde ich diesen auch Einsetzten.
Sofern der RS überhaupt einspringt, bekommst Du einen RA-Besuch bis zu 50 €.
Im übrigen kündigen RSV gerne nach 2 Kleinfällen.
Ebay hin oder her. Wir leben in Deutschland und es wurde ein Kaufvertrag nach dem BGB geschlossen."
Na klar,
und DU hast diese Rechte an PP abgetreten.
Meine Wette:
Dein "Prozeß" wird ein "Hornberger Schießen"

"Die AGB´s dürfen mich nicht schlechter stellen als die allgemeinen Vertragsbedingungen.
Steht auch im BGB, weiß nur die genauen Gesetz nicht mehr."
(Der Witz ist besonders gut) 😉
Na denn. Allerdings solltest Du GENAU lesen, einschließlich der Kommentare in Beck.
Ich halte PP für nicht sinnvoll und voller Tücken,
aber einen Mißbrauch wirst Du einklagen müssen, und da ist sehr schwer
vorauszusagen, was rauskommt.
Schließlich hast Du ja die AGB GELESEN und VERSTANDEN.