15-11-2017 10:48
GUTEN MORGEN, liebe Ebay-Gemeinde.
Gibt es eine Aufstellung bei EBAY,
aus der hervorgeht, ob eine CD vom Handel ausgeschlossen ist?
Es handelt sich um einen Papp-Schuber mit CD + Songliste
"The Rolling Stones A bigger bang monitor mix" mit 18 Songs von Let me down slow No. 1 bis Don't wanna go home No. 3. ausgezeichnete Qualität. k e i n e Konzertaufnahme mit Geschrei !!!!!!!!!!!
kein Ort / kein Land / kein Datum nichts. (Im weit entfernten Ausland mit hervorragenden Pressstandards im regulären Handel erworben).
schönes Comic-Cover mit LONG PLAY Collectors Item.
Die ABMAHNANWÄLTE sind wie die Aasgeier (Gruß nach Hamburg und Berlin!) und warten nur auf so etwas.
VIELEN HERZLICHEN DANK
Hallo @ernkasche-0
nein, die gibt es nicht.
bei der Auflösung meiner CD-sammlung hatte ich meine Titel bei discogs vorab gesucht. Das ist ganz solide, was die Auskunft über FSK, unautorized bzw. nicht mehr autorisiert (z.B. offiziel im handel, aber mittlerweile zurückgezogene Sampler, das sind die wirklich fiesen Nummern) gibt. Auf GEMA- und Labeleindruck würde ich ebenfalls achten.
Der Titel "Monitor-Mix" lässt auf Bootleg vermuten... Sowas würde ich keinesfalls auf ebay anbieten.
Promo-CDs sind gem. ebay Grundsöatz generell nicht erlaubt, auf ebay zu veräussern
http://pages.ebay.de/help/policies/bootlegs.html#promo
Viele Grüße!
Servus @ernkasche-0
Würde mich wundern,
wenn Ebay selbst sich da so mühen würde.
Es wird doch betont,
dass der VK selbst für sein Angebot verantwortlich ist. 😉
Vielleicht hat mal ein Nutzer eine solche Liste
im Bereich der Ratgeber gepflegt.
Wenn ja, kenne ich sie nicht.
Diese Liste ist ein Anhaltspunkt:
http://www.urheberrecht.justlaw.de/kompilation.htm
Ein Japaner kann eine legale Pressung für Japan anbieten.
Ein Deutscher in Deutschland kann sich damit aber durchaus in die Nesseln setzen.
Danke schön, offiziellus.
Diese ganze Abmahnungs-Anwa..ts-Mischpoke sollte sich in Grund und Boden schämen.
Sie haben auf Kosten des Volkes studiert und versuchen nun aus Fehlern von Sammlern gnadenlos PROFIT zu schlagen. (Ich rede nicht von ABSICHTLICHEN Verstößen gegen das Urheberrecht wie Brennen, Kopieren usw. - das ist selbstverständlich eine **bleep**). Aber auch da reicht eine Abmahnung von 100.- Euro.
Da hätte sich der feine Justizminister im Maass-Anzug kümmern können und nicht auf Jagd nach .........gehen können !!!