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Mantel gekauft, nach 10 Tagen will der Käufer nicht mehr zahlen

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo,

habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.

Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.

Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!

Fall eröffnet bei ebay

Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?

 

Gruß

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Antworten (3)


@Anonymous schrieb:

Hallo,

habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.

Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.

Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!

Fall eröffnet bei ebay

Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?

 

Gruß


@Anonymous

 

 

Nein...du musst den Fall unbedingt fristgerecht schließen :

 

Hinweis: Bei einem nicht bezahlten Artikel müssen Sie bestimmte Fristen beim Melden und Schließen des Falls beachten. Nur dann können Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.

 

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Hallo,

und ganz zum Schluss meinen meist geposteten Satz dem Käufer (Spassbieter) als Mail senden:

hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, da Sie trotz Zahlungsbedingung (Vertragsbestandteil gem. Artikelbeschreibung) und auch innerhalb der Frist des einberufenen Ebay Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben. Eine eventuell noch verspätet eintreffende Zahlung wird Ihnen zurücküberwiesen. Einer Aufforderung von Ihnen bedarf es hierzu nicht.
I hereby resign from the legally effective purchase contract, that you have in spite of payment (part of the contract according to article description) and also within the period convened ebay problem case "unpaid item"
Viele Grüße / regards

damit man den Artikel wieder Einstellen kann.

MfG


@Anonymous schrieb:

Hallo,

habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.

Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.

Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!

Fall eröffnet bei ebay

Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?

 

Gruß


 und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt,

dann bekommt der Käufer einen Vermerk  -

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und  mit 2 Vermerken kann er bei vielen VK  gar nicht mehr bieten....

und Du bekommst Deine VK-Gebühr erstattet!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste   und  Eingeschränkter Käuferkreis

 

 

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