28-04-2016 09:36
Hallo,
habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.
Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.
Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!
Fall eröffnet bei ebay
Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?
Gruß
@Anonymous schrieb:Hallo,
habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.
Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.
Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!
Fall eröffnet bei ebay
Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?
Gruß
@Anonymous
Nein...du musst den Fall unbedingt fristgerecht schließen :
Hinweis: Bei einem nicht bezahlten Artikel müssen Sie bestimmte Fristen beim Melden und Schließen des Falls beachten. Nur dann können Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Hallo,
und ganz zum Schluss meinen meist geposteten Satz dem Käufer (Spassbieter) als Mail senden:
hiermit trete ich vom geschlossenen Kaufvertrag zurück, da Sie trotz Zahlungsbedingung (Vertragsbestandteil gem. Artikelbeschreibung) und auch innerhalb der Frist des einberufenen Ebay Problemfalles den Artikel nicht bezahlt haben. Eine eventuell noch verspätet eintreffende Zahlung wird Ihnen zurücküberwiesen. Einer Aufforderung von Ihnen bedarf es hierzu nicht.
I hereby resign from the legally effective purchase contract, that you have in spite of payment (part of the contract according to article description) and also within the period convened ebay problem case "unpaid item"
Viele Grüße / regards
damit man den Artikel wieder Einstellen kann.
MfG
@Anonymous schrieb:Hallo,
habe am 17.4.16 einen Mantel verkauft.
Kaufabwicklung abgeschlossen.Allerdings kein Geld überwiesen.
Nach 10 Tagen will die Käuferin die Ware nicht mehr bezahlen!!
Fall eröffnet bei ebay
Soll ich den Fall auf sich beruhen lassen oder darauf beharren das die Käuferin zahlt?
Gruß
und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt,
dann bekommt der Käufer einen Vermerk -
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen VK gar nicht mehr bieten....
und Du bekommst Deine VK-Gebühr erstattet!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis