13-09-2012 00:48
Hallo,
mein Angebot wurde wegen einem französischem Gesetz ausgeblendet, aber andere können das Artikel offensichtlich trotzdem auf ihre Beobachtungsliste setzen. Ich selbst komme auf die Seite mit meinem Artikel gar nicht ran, bekomme nur den roten Warnhinweis von eBay zu sehen. Doch es gibt schon 5 Beobachter, wie ich in meiner Liste sehe. Wie ist das möglich?
Es geht um folgenden Artikel: http://www.ebay.de/itm/300776563132?ssPageName=STRK:MESELX:IT&_trksid=p3984.m1558.l2649
Der Frisurenschirm?? Was sollen die Franzosen da dagegen haben?? 😄
Hier würde es mich nicht wundern, da hat nicht nur Frankreich ein Problem:
Der Handel mit Elfenbein ist verboten!!
http://pages.ebay.de/help/policies/wildlife.html#elfenbein
Da nützt auch das Fragezeichen nichts - erkundige Dich erst mal genauer woraus der Armreif überhaupt besteht, bevor Du sowas einstellst! Das gibt bloß Ärger - wenn nicht mit ebay, dann spätestens mit dem Käufer...
@acforum
@iwi.2012
Echt? Ihr seht es? Ich sehe immer nur diese Meldung, egal ob ich eingeloggt oder ausgeloggt bin, und egal mit welchem Browser ich den Artikel anschauen versuche:
http://s.gullipics.com/image/6/y/4/jyvzbaj-jdruvn-otas/Unbenannt.png
Irgendwas mache ich falsch, nur was?
Warum dürfen es alle sehen nur ich nicht? Das verstehe ich nicht.
Jetzt wurde an das Artikel schon sogar geboten. Ich kriege gleich die Krisis. Wenn ich dann nach Auktionsende eventuell auch die Einzelheiten und Adresse des Käufers nicht zu sehen bekomme, habe ich ein dickes Problem, wie ich es versenden soll.
@lustiger-lavendel-elch
Herzlichen Dank für den Tipp mit dem Knochen.
Ja so wird es wohl sein. Habe heute den Kerl angerufen, der mir den Armreif damals schenke und der meinte, er hat so um die 20 DM dafür bezahlt. Der Preis spräche wohl, wie du schon sagst, eher dafür, dass es nur mit schwarzem Tee auf antik getrimmt war.
Ich habe heute auch noch eBay angeschrieben, um zu klären, wie es bei so altem Schmuck ist. Tja, was soll ich sagen, die Antwort von eBay kam prompt und das Angebot wurde von eBay auch gleich gelöscht. Werde die Beschreibung wohl überarbeiten müssen und mit dem Hinweis von lustiger-lavendel-el.. versehen.
@willauchmeinensenfdazugeben:
Urheberrecht brauche nicht googlen, ich arbeite in dem Bereich.
Das Foto des Herstellers war Teil der Verpackung als ich den Frisurenschirm gekauft habe. Verpackung kann man beim Verkauf abbilden, außer der Hersteller oder der Verkäufer verbieten es explizit. Das ist hier nicht der Fall. Da bei dem Foto nicht ersichtlich ist, dass es Teil der Verpackung war (war ja nur ein Papierblatt in der Tüte) habe ich eben noch zusätzlich den Hinweis angebracht, dass das Foto nicht von mir stammt. Leider war in der Verpackung des Versandhause kein Hinweis, wer/wo es genau hergestellt hat, sonst hätte ich auch die namentliche Kennzeichnung mit © hinzugefügt.
Moin
also ich kann den Artikel ganz normal bei Dir aufrufen
und er taucht auch bei Deinen Artikel auf, wie immer.
@liorin
Für dich könnte es zum teuren Vergnügen werden, hier zu verkaufen.
Auch wenn der Elfenbeinhandel vor zig Jahren mal legal war - heute ist er es nicht und für den Verkauf heute gelten die heutigen Gesetze...
Dann beim Frisurenschirm das Hersteller-Foto. Hast du die Rechte für die Veröffentlichung dieses Bildes gekauft?
Falls nein, google mal die beiden Begriffe Foto und Urheberrecht.
ist ja seltsam: die angebote selber kann man aufrufen aber wenn man angebote im account des te sucht, sind keine da...
was den armreif angeht, würde ich mal nicht auf elfenbein tippen, sondern eher auf bein (=knochen)
habe früher mal bei einem freund mit ähnlichen laden gearbeitet und das, was da in ähnlicher machart/optik kam, war samt u sonders aus geschnitzen knochen, welcher in einem bad aus schwarztee auf antik getrimmt war; auch die preise sprachen sehr dafür (sowohl im ek als auch dann im laden)!
Das Angebot kann doch aufgerufen werden.
Das ist doch wichtig.
Na ja, die Franzosen haben mit meinem deutschen Friesierschirm sicher keinen Problem. Ebay schreib ja in der Meldung: "...Leider kann es vorkommen, dass in manchen Fällen der Zugang zu Artikeln gesperrt wird, die eigentlich nicht von diesem Urteil betroffen sind. Dies geschieht leider aufgrund technisch bedingter Einschränkungen unseres Systems."
Mein Angebot wurde wohl Opfer ebensolche technische Schwierigkeiten im System.
Das war aber auch nicht die Frage.
Mir geht es darum, dass ich selbst als Verkäufer die Seite nicht abrufen kann, manche potenzielle Käufer jedoch scheinbar schon, sonst könnten sie es nicht auf die Beobachtungsliste setzen. So lange keiner bietet oder Fragen stellt, ist es auch kein Problem. Wenn da jedoch jemand kauft, oder Fragen stellt, befürchte ich, dass ich dann nicht reagieren kann, weil ich es nicht sehen werde und dann gibts Ärger.
Wegen dem Elfenbein, sofern es welcher ist, mache ich mir dagegen keine Sorgen. Das Ding wurde ganz legal in deutschem Fachhandel vor Jahrzenten gekauft und wenn die es durch Zoll bekommen haben, wüsste ich nicht, was es da für Probleme geben sollte. Ob ich das uralte Ding jetzt in die Mülltone werfe, weil ich es nicht mehr tragen kann, oder ob ich es für 'nen Euro verkaufe, macht ja für den Elefanten IMHO keinen Unterschied. Wegschmeisen von intakten Sachen ist jedoch nicht umweltfreundlich, daher verkaufe ich es lieber. Dass ich für 1 Euro Erlös einen Experten für vielleicht 100 Euro zuerst konsultiere, ob es den tatsächlich ein Elfenbein oder nur ein Imitat ist, was ich bei indischem Ware jedoch nicht glaube, sehe ich nicht ein. Solche Expertiese steht von Umkosten und Aufwand in keiner Relevanz zu dem Preis.