07-05-2016 21:24
Hallo,
Ich habe einen Artikel(Felgen) eingestellt mit Mindestgebot und habe ihn auch verkauft.
Doch der Ebayaner meldete sich nicht und zahlte auch nicht.
Problem gemeldet ---- und auch das Geld für die Verkaufsprovision von Ebay gutgeschrieben bekommen.
Aber die 9€ für das einstellen des Artikels mit mindestgebühr hab ich nicht bekommen.
Wo muss ich mich da hinwenden. weiß das Jemand?? Es muss doch diesen Fall sicher schon mal gegeben haben.
MfG
Schwabenmaus24
@schwabenmaus24 schrieb:Hallo,
Ich habe einen Artikel(Felgen) eingestellt mit Mindestgebot und habe ihn auch verkauft.
Doch der Ebayaner meldete sich nicht und zahlte auch nicht.
Problem gemeldet ---- und auch das Geld für die Verkaufsprovision von Ebay gutgeschrieben bekommen.
Aber die 9€ für das einstellen des Artikels mit mindestgebühr hab ich nicht bekommen.
Wo muss ich mich da hinwenden. weiß das Jemand?? Es muss doch diesen Fall sicher schon mal gegeben haben.
MfG
Schwabenmaus24
die Gebühren für die Option "Mindestpreis" sind nicht erstattungsfähig:
Entfernen Sie nach Angebotsstart eine oder mehrere Zusatzoptionen, hat dies keinen Einfluss auf die Gebührenberechnung. Dies bedeutet, dass bereits berechnete Zusatzoptionen nicht gutgeschrieben werden. Zusatzoptionen sind, unabhängig von der Dauer der Verwendung, nicht erstattungsfähig.
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
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Guten Abend ...
Die 9 € für den Mindestpreis bezahlst du für's Einstellen .
Das gibt es nicht wieder .
Denn Einstellgebühren sind nun mal dafür da dass du dein Angebot nach deinen Wünschen presentieren kannst .
Mit Onlineschaltung deines Angebots waren diese Gebühren fällig .
Den Fall hat es schon oft gegeben.
Und keiner hat die Gebühr zurück bekommen.
Darum stelle ich mit einem Startpreis meiner Wahl ein.
Das kostet nichts extra.
Gruß