27-05-2018 15:59
Muß ich als privater Verkäufer der nur ab und an ein paar Auktionen oder Festpreisverkäufe einstellt auch bei jedem Angebot eine Datenschutzerlärung nach dem neuen Datenschutzgesetz mit einstellen?
Oder gilt dies nur für gewerbliche Verkäufer.
Würde mich über Antworten sehr freuen,da ich nichts falsch machen möchte.
@rosenresli2008@ schrieb:Muß ich als privater Verkäufer der nur ab und an ein paar Auktionen oder Festpreisverkäufe einstellt auch bei jedem Angebot eine Datenschutzerlärung nach dem neuen Datenschutzgesetz mit einstellen?
Oder gilt dies nur für gewerbliche Verkäufer.
Würde mich über Antworten sehr freuen,da ich nichts falsch machen möchte.
Du stellst Artikel zum Verkauf her, also handelst Du eindeutig gewerblich:
https://www.ebay.de/sch/rosenresli2008/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg
Dünnes Eis, auf dem Du da wandelst, gaaaaanz dünnes Eis.
@rosenresli2008@ schrieb:Muß ich als privater Verkäufer der nur ab und an ein paar Auktionen oder Festpreisverkäufe einstellt auch bei jedem Angebot eine Datenschutzerlärung nach dem neuen Datenschutzgesetz mit einstellen?
Oder gilt dies nur für gewerbliche Verkäufer.
Würde mich über Antworten sehr freuen,da ich nichts falsch machen möchte.
Servus @rosenresli2008
Zur Ergänzung der bereits hinterlassenen Beiträge
noch etwas Lektüre.
Vielleicht hilft Dir das bei der Einordnung.
😉
@rosenresli2008@ schrieb:Muß ich als privater Verkäufer der nur ab und an ein paar Auktionen oder Festpreisverkäufe einstellt auch bei jedem Angebot eine Datenschutzerlärung nach dem neuen Datenschutzgesetz mit einstellen?
Oder gilt dies nur für gewerbliche Verkäufer.
Würde mich über Antworten sehr freuen,da ich nichts falsch machen möchte.
Nein, bei privater Nutzung nicht.