31-05-2019 21:29
Hallo zusammen:
Ich habe ein Samsung-Smartphone (Galaxy S4 Mini mit Ladekabel und Kopfhörern) als neu verkauft, dass ich auch als neu gekauft hatte (ohne Originalverpackung). Das Handy brauchte ich dann aber doch nicht und habe es deshalb für 90 € eingestellt und nach akzeptiertem Preisangebot für 75 € verkauft. Die Zahlung erfolgte per Überweisung (war auch als einzige Zahlweise akzeptiert). Das Smartphone habe ich nie aus der Kunststofftüte genommen und deshalb auch nie geladen und nie eingeschaltet.
Vor ein paar Tagen bekam ich nun eine Email, dass die Käuferin die Rückgabe wünscht, weil der Akku bei ausgeschaltetem Handy angeblich in 10 Stunden 10% Akku-Ladung verliert und die Ladebuchse einen Wackelkontakt hat. Darauf habe ich geantwortet, dass
ein Ladungsverlust im Aus-Zustand durchaus normal ist und der Wackelkontakt keinen wirklichen Defekt darstellt, weil das Handy ja
trotzdem noch geladen werden kann. Deshalb habe ich die Rücknahme abgelehnt und zur Güte eine Rückzahlung von 30 € angeboten. In der Antwort der Käuferin wurde zwar auch wieder der Wackelkontakt angeführt, es war aber nun keine Rede mehr vom Ladungsverlust des Akkus im Aus-Zustand, sondern nun plötzlich davon, dass das Handy mit dem mitgelieferten Ladekabel nicht geladen werden könne. Die Käuferin besteht nun auf der Rückgabe, da Ebay zum Thema Rückgabe schreibt, dass defekte Ware
auch dann zurückgegeben werden kann, wenn der Verkäufer die Rückgabe explizit ausgeschlossen hat, was bei mir eindeutig der Fall ist (wegen Privatverkauf Ausschluss von Rückgabe, Umtausch und Gewähr auch im Verkaufstext, Rückgabe auch oben bei "Rücknahmen" ausgeschlossen). Die Verkäuferin will auch Ebay einschalten, wenn ich das Handy nicht zurücknehme.
Erstens wusste ich nichts von dem Defekt (konnte ich auch gar nicht, weil ich das Handy ja nie in Betrieb und nie am Ladekabel hatte). Deshalb wäre meiner Meinung nach eher der Vorbesitzer des Handys verantwortlich, von dem ich das Gerät gekauft hatte, und nicht ich. Und zweitens kommt das Ganze etwas komisch vor, weil erst von Ladeverlust und nun aber von Nichtladbarkeit mit dem Ladekabel geschrieben wurde. Was soll ich davon halten? Und wie soll ich mich erhalten? Muss ich das Gerät zurücknehmen, obwohl ich von dem Defekt nichts wissen konnte? Und findet ihr diese Käuferin seriös, wenn sie plötzlich ein anderes Problem als Defekt anführt, von dem sie in der ersten Rücknahme-Anfrage noch gar nichts geschrieben hatte? Was kann mir passieren, wenn sie Ebay einschaltet?
Ich danke Euch schon mal für Eure schnellen Antworten!
Verantwortlich bist du. Du hast verkauft. Du hast gesagt, dass das Handy neu ist. Fehler hast Du nicht angegeben. Du hättest auch wissen können, ob der Artikel in Ordnung ist. Hättest es nur probieren müssen. Das macht man üblicherweise, wenn man etwas verkauft.
Nun darfst Du das Handy zurücknehmen. Anschließend kannst Du dich selbst mit Deinem Verkäufer auseinandersetzen. Denn der muss sich nur Dir gegenüber verantworten - nicht Deinem Käufer gegenüber.
Wenn die Käuferin einen Fall öffnet, dann passiert gar nichts. Bei Überweisung hat sie keinen Käuferschutz.
Hallo @prince730
Das hättest du auch mit der Folie drauf Testen müssen und auch können.
Und Neu ist das nicht das sieht auf der Bildern nicht so aus.
Das wirst du wohl zurücknehmen müssen.