12-06-2013 18:32
Kann mich ein Käufer nachdem ich einen Fall eröffnet habe negativ bewerten ?
zumindest war sie so sinnvoll, das du damit rechnen mußt, das jemand knallig rot bewertet und auf deinen besten Kumpel
http://myworld.ebay.de/familienbande72
verweist, ebenso der Gegenzug, das du bei dem fleißig pusht
pushen stellt zwar keinen Straftatbestand dar, ist aber laut AGB untersagt
und solltet ihr dazu noch fleißig Transaktionsabbrüche durchziehen, fühlt Ebay sich betuppt, und das sehen die gar nicht gern !
Ich sag Dir eines.......
in Zukunft wirst Du bestimmt alleine aufwaschen
und Fenster putzen müssen.
Du kannst doch keinen Fall gegen i***d aufmachen !
Wirst schon sehen was Du nun davon hast,
jetzt ist es vorbei mit der Harmonie in der Familienbande,
dass kannst Du auch nicht mit deiner Pusherei bei ihr wieder gut machen !
Hallo,
der Käufer verliert sein Bewertungsrecht nur, wenn er sich nicht meldet während der Fall geöffnet ist.
==> http://pages.ebay.de/help/feedback/losing-privileges.html
Auf das puschen wurde TE schon vor ein paar Wochen hingewiesen wenn ich mich recht erinnere ...
Woher willst Du wissen gegen wen ich einen Fall eröffnet habe ?
Wenn Du schon eine Antwort abgibst, dann eine die sinnvoll auf die Frage passt.