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Nach einem Verkauf wurde ich OHNE Kontaktaufnahme negativ bewertet.

Der Käufer hat mich ohne Kontaktaufnahme negativ bewertet. ICH kann ihn lt. System hier trotzdem nur Positiv bewerten, was ich auch gemacht habe. Eine Anfrage an Ebay zwecks Rücknahme der Bewertung wurde bis heute nicht beantwortet. Kann ich den Käufer nun privat juristisch wegen Rufschädigung belangen?

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Nachdem meine Frage prinzipiell beantwortet wurde, muss ich feststellen, dass es sich nicht lohnt, bedingt defekte Ware komplett anzubieten ohne einen Roman dazu zu schreiben.

Das nächste Mal, falls es sowas gibt, werde ich den Artikel zerlegen und die Teile einzeln anbieten. Dann kann man auf den Fotos wenigstens erkennen, wie es ausschaut.

Trotzdem empfinde ich es als absolute Frechheit, den Verkäufer NICHT vorher zu kontaktieren, sondern gleich zu bewerten. Da sollte Ebay 'nen Riegel vorschieben = Negative Bewertung nur dann möglich, wenn Nachweislich der Verkäufer angeschrieben wurde.

 

Danke für eure Hilfe und Guten Rutsch ins neue Jahr.

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