abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neuling fehler massenhaft Gebühren

Guten Abend.

 

Habe vor 1 Woche einen Artikel verkauft welcher nicht bezahlt worden ist,  dazu einen Fall eröffnet und nach 4 Tagen auch wieder geschlossen die Verkaufsprovision wurde gutgeschrieben. Artikel wieder hineingestellt und am nächsten Tag gemerket das ich den Artikel für den falschen Preis reingestellt habe als ich nochmal draufgeschaut habe Smiley (traurig) .Das natürlich angegeben und Artikel neuwieder reingestellt... Klingt ja noch alles ganz Plausibel. Artikel wurde letztendlich gekauft und ich schaue auf die  Gebühren von 13 Euro gebühren auf satte 35 Euro bei einem Artikel den ich für 215 euro verkauft habe. 

 

Nachgeschaut und sehe, Verkaufsprovision des Artikels 19 euro der rest kam irgentwie durch Angebotsgebühren zustande von der Auktion wo der Käufer nicht bezahlt hat und davor wo mir der Fehler unterlaufen ist mit dem Preis.

 

Gibt es eine Möglichkeit die Gebühren die durch den Artikel wo der Käufer nicht bezahlt hat gutgeschrieben zu bekommen? Oder da wo mir der fehler unterlaufen ist. Wäre echt super wenn mir wer helfen kann. 

 

Macht mich echt traurig da 35 euro für Gebühren viel Geld für einen Studenten sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Andre

Gesamtes Thema betrachten

Hallo André,

 

eBay erstattet nur die Verkaufsprovision. Die Einstellgebühren wären für das dritte Mal einstellen gutgeschrieben worden, wenn Du den Artikel nicht verkauft hättest.

 

Da Du aber die Auktion selbst beendet hat, gibt es auch keine Rückzahlung der Einstellgebühren - selbst wenn der Artikel nur 1 Sekunde online gewesen wäre - Du hast die Plattform genutzt und eBay kassiert dafür.....

 

Ich fasse noch einmal zusammen:

 

1. Auktion - Artikel verkauft - Käufer bezahlt nicht - Fall geöffnet, Verkaufsprovison wurde gut geschrieben - auf den Einstellgebühren bleibst Du sitzen und könntest die höchstens vom Nichtzahler wiederholen - allerdings hätte man da genauso gut gleich auf Komplettabnahme klagen können

 

(Anmerkung von mir - ist Dein Käufer vom Kauf zurückgetreten? Ansonsten hättest Du nämlich den Kaufvertrag seperat mit einer Frist von 10 Kalendertagen aktiv kündigen müssen - per Einwurfeinschreiben)

 

2. Auktion - fehlerhaft eingestellt - Auktion vorzeitig beendet - Einstellgebühren sind fällig.

 

3. Auktion - berichtigt eingestellt - hier wären die Einstellgebühren der 2 Auktion bei Verkauf des Artikels in der 3. Auktion nur gutgeschrieben worden, wenn die 2. Auktion regulär ohne Gebot durchgelaufen wäre.

 

(Anmerkung von mir - ich hoffe, Du hattest bei der 2. Auktion nicht schon Gebote auf den Artikel - ansonsten hättest Du jetzt den Artikel dreimal verkauft - wenn, ja wenn beim ersten Mal der Käufer nicht vom Kauf zurückgetreten ist.....)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder