am 17-07-2018 18:04 - zuletzt bearbeitet am 17-07-2018 22:41 von kh-marina
Anscheinend ist *** ein Spassvogel. Angebote abgeben, kaufen und Grundsätzlich nicht Zahlen. Kein Möglichkeit zur "Sperren" und E-Bay lässt Ihm weiter seine Schabbenakel treiben. Was tun??
@paulr3697 schrieb:Anscheinend ist XXXX ein Spassvogel. Angebote abgeben, kaufen und Grundsätzlich nicht Zahlen. Kein Möglichkeit zur "Sperren" und E-Bay lässt Ihm weiter seine Schabbenakel treiben. Was tun??
Servus @paulr3697
Dass Du die Möglichkeiten zum Sperren nicht kennst,
hast Du nach linas Beitrag hoffentlich erkannt.
Da kann aber auch mal einer ins Schleudern kommen mit den Zahlungen.
Und alle geben fleißig grüne Punkte.
Mei...
Vielleicht ein Datensammler oder Abmahner ?
@paulr3697 schrieb:
Anscheinend ist *** ein Spassvogel. Angebote abgeben, kaufen und Grundsätzlich nicht Zahlen. Kein Möglichkeit zur "Sperren" und E-Bay lässt Ihm weiter seine Schabbenakel treiben. Was tun??
Moin…
Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.
Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!
Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben
Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.
und auf die Sperrliste setzen: Sperrliste und Eingeschränkter Käuferkreis
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018 kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!