15-08-2012 18:37
Hallo,
ich ahbe einen Monitor verkauft und auch nach Zahlungseingang versichert losgesendet. Nun kam das Paket zurück.
Hier das was in der DHL Sendungsverfolgung steht.
Wie soll ich nun weiter vorgehen? Verkaufen darf ich es ja nicht, da es ja rechtlich nicht meiner ist, aber es kann auch keiner verlangen das ich den nun wieder losschicke, auf meine Kosten. Wie lange muss ich denn nun warten bis ich den neu verkaufen kann. Adresse kann nicht falsch gewesen sein, da ich extra nochmal nachgefragt hatte.
Nee, auf deine Kosten natürlich nicht.
Er soll dir nochmal Versandkosten überweisen.
Ihr könnt natürlich auch den Vertrag auflösen, dann kannst du ihn erneut einstellen. Aber erst dann!
(Was in der Sendungsverfolgung steht, kann ich nicht lesen)
So habe ihm geschrieben, und wie soll es auch anders sein, ist Jemand anderes Schuld daran - nämlich die Nachbarin. Er kam gerade heute aus dem Urlaub zurück. Entweder könne ich es nochmal zur Post bringen, wenn ich wolle ( er schrieb nichts davon, das er die Versandkosten trägt ) oder ihm einfach das Geld zurück schicken. Habe ihm geschrieben das ich das mache, aber die Provision abziehe, da man keinen Kaufabbruch mehr vornehmen kann da schon länger als 60 Tage her.
Nee, du brauchst ihn natürlich nicht solange lagern!
Vorausgesetzt du stellst ihm eine Frist, bis wann er dir entweder VSK überwiesen hat, um das Ding erneut zu versenden, oder es abgeholt hat.
Die Folgen, falls er die Frist verstreichen lässt, nicht vergessen! (Entsorgung oder erneuter Verkauf z.B.)
Ähm, so lange müsste ich den bei mir lagern?
Hab ihm nun geschrieben mal sehen was zurückkommt. Was ist wenn er nicht antwortet? Es kann ja keiner verlangen das ich den Monitor ewig bei mir lager, und er so auch Platz wegnimmt (Deshalb sollte er ja auch weg)
Klar 1 Monitor nimmt nicht viel Platz weg, aber es kann ja nicht sein, das ich ewig den Kram anderer horten muss.
Wie lange muss ich denn nun warten bis ich den neu verkaufen kann.
Exakt bis zum 31.12.2015. Dann nämlich tritt die Regelverjährung ein. Bis dahin musst du den Artikel lagern, haftest aber nur noch eingeschränkt. Es liegt ein Gläubigerverzug vor und es gelten die Bestimmungen von §§ 293 ff BGB.
Als erstes solltest Du mit dem K Kontakt aufnehmen.
Wahrscheinlich hat er das Paket nicht abgeholt, weil keine Karte im Kasten war (ich kann Dein Foto von der Sendungsverfolgung nicht wirklich erkennen)
Wenn dem so ist, lass Dir von Ihm schriftlich bestätigen, dass er keine Benachrichtigung erhalten hat, und gehe mit dem Schreiben zur Post.
Da es ein Verschulden der Post war, müssten die die Sendung dann auf ihre eigenen Kosten noch einmal transportieren.
Das kann man leider nicht lesen.
Schreib den Käufer an und frage nach. Du hast auch die Adresse , such Dir dieTelefonnummer und ruf an,
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