04-08-2013 08:25
Hallo,
ich habe einem Käufer nach der Kaufabwicklung einen Preisnachlaß gewährt, da er berechtigt einen Mangel festgestellt hat. Bekomme ich den Anteil für Verkaufsgebühren erstattet von Ebay?
Viele Grüße
HPKUS
Ebay hat nix mit deinen nachträglichen Preisverhandlungen zu tun.
Das ist allein eure Sache.