17-10-2014 11:21
Habe Originalverpackte verschweißte Ware verkauft. Käufer behauptet das die Ware mängel hat und will das Geld zurück.
Ich habe als Privatmann jetzt den Nachteil, das ich die Ware nicht mehr OVP verkaufen kann.
Naja... Privatmann? Bist du sicher?
Mal ganz davon abgesehen, dass auch neue Ware einen Mangel kann - Du hast doch - wenn Du Privatmann bist, gegenüber Deinem Lieferanten 6 Monate Gewährleistungsanspruch. Wo ist denn überhaupt Dein Risiko?
"Ich habe als Privatmann jetzt den Nachteil, das ich die Ware nicht mehr OVP verkaufen kann."
Mir stellt sich die Frage, ob man eine Ware mit einem bekannten Mangel überhaupt noch verkaufen sollte
Hallo,
um welche Ware und um welchen Mangel handelt es sich?