16-05-2016 10:50
Hallo,
Ich habe als Privater Verkäufer ein Problem mit einen Käufer der einen Ladengeschäft für Smartphone betreibt.
In der Artikel Beschreibung habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um eine privates Angebot unter Ausschluss der Rückgabe , Garantie, Gewährleistung handelt.
So habe ich die Auktion (mit Mindestpreis, Sofortkauf ) auch als ohne Rücknahme gekennzeichnet.
Angeboten wurde ein Smartphone Sony Xperia Z 2 in der Original Verpackung und mit allem Zubehör.
Das Gerät war keine 2 Jahre alt, daher habe ich eine Kopie der Original Rechnung mit in den Versandkartong gepack, da jeder schließlich noch eine Garantie bzw. Gährleistung vom Erstverkäufer für das Gerät besteht.
Die Auktion beinhaltet sehr viele Details Fotos (auch mit eingeschaltetem Display) , damit man sehen kann das alles OK ist, und es hinterher keine Reklamation wegen angeblicher Schäden gibt.
Ca. 10 Minuten nach Start der Aktion , war der Artikel schon per Sofortkauf verkauft und mit PayPal bezahlt.
Das Smartphone habe sofort am nächsten Tag versand, da es bereits beim erstellen der Auktion fertig gereinig, nochmals vor Zeugen auf Funktion überprüft und auf Werkszustand zurückgesetzt Versandfertig verpackt habe.
Kurz nachdem das Paket ausgeliefert wurde, wurde der Kaufpreis bei PayPal eingefrohren.
Jetzt behauptet der Käufer das das Smartphone zwar äußerlich in einen Topf Zustand sei, jedoch der Einschalttaster keinen Druckpunkt habe und er so das Gerät nicht Verwerten (ich nehme an mit Gewinn in seinem Ladengeschäft weiterverkaufen) könne.
Mein Angebot das er das Smartphone anhand der Original Rechnung bei Sony Checken und Instandsetzung lassen können (sofern doch ein berechtigter Mangel vorliegt) hat er abgelehnt.
Er will jetzt sein Geld zurück, bizarre nach ablaufen der Frist Ebay entscheiden lassen.
Wird Ebay wirklich Zugunsten des Käufer entscheiden (und den eingefrohrenentsprechenden Kaufpreis zurück Buchen), obwohl ich die Rücknahme, Gewährleistung, Garantie als Privater Verkäufer in der Auktion ausgeschlossen habe ?
Zählt mein Funktionest des Smartphone vor Zeugen, bei Ebay nicht als Beweis ?
Wer bezahlt den Rückversand?
Bleiben auf den Kosten für Versand zum Käufer, Angebot Gebühr, Verkaufsgespräche sitzen ?
Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich jetzt ein defektes Smartphone vom Käufer zurück erhalte?
Mittlerweile ist die Herstellers Garantie, bzw. Gewährleistung des Erstverkäufer abgelaufen, sodass ich keine Möglichkeit mehr habe den eventuellen Defekt bei Sony Instandsetzen zu lassen.
Sollte ich das Smartphone wiedererwarten vom Käufer als als nicht defekt (also so wie ich es Versand habe) vom Käufer zurück erhalten, welche Möglichkeiten des Schadensersatz Anspruch habe ich ?
Über 300 mal ist bei mir alles gut gelaufen und nun sowas.
Schade eigentlich, Kaufen und Verkaufen auf Ebay sollte eigentlich Spaß machen.
Deine Geschichte hört sich tatsächlich so an, als wäre das nicht alles ganz koscher.
Erst mal eine gute Nachricht:
Werder eBay noch PayPal können hier verbindliche Entscheidungen treffen. EBay möchte gerne schlichten zwischen den Parteien. Gelingt das nicht, bleibt meist nur ein zivilrechtlicher Streit vor Gericht.
Auch PayPal kann Deutsches Zivilrecht nicht einfach umgehen oder außer Kraft setzen. Sie behalten zwar das Geld, aber sie werden es nicht an den Käufer zurück überweisen.
Ich denke mal, dass du inzwischen Stellung zu dem Vorwurf bezogen hast - oder?
Der Käufer hatte also die Möglichkeit das Gerät durch den Hersteller testen zu lassen, ohne das ihn das was gekostet hätte?
Ich hoffe, dass du diese Ablehnung irgendwie schriftlich hast.
Dann sieht die Kiste nämlich schon wieder ganz anders aus. Jeder normale Mensch würde sich jetzt fragen, wehalb ein Käufer, der sich über ein defektes Smartphone beschwert, die Möglichkeit, eine funktionstüchtiges Handy zu erhalten verhindert?
Ich wäre froh gewesen, noch dazu wenn der Hersteller
Hat der Verkäufer dir mal Fotos von dem Handy im akuten Zustand geschickt?
Habe ich dich richtig verstanden - als du Smartphone verkauft hast, was noch die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers noch nicht erloschen?
Das würde nämlich heißen, dass eventuell der Hersteller bei tasächlichem Verlust dafür gehaftet hätte.
Fakt ist. Liegt ein Sachmangel nach BGB § 434 vor und du hast diesen verschwiegen, bist du auch als Privatkäufer zum Schadenersatz verpflichtet.
Das wäre allerdings erst durch den Käufer zu beweisen. Auch um diesen Beweis zu führen, hätte esnie eine bessere Möglichkeit gegeben als sich den Defekt und die Ursache durch den Hersteller bescheinigen zu lassen.
Doch auch hieran war der Käufer wohl nicht interessiert.. Du sagst du hast Zeugen, die deine Aussagen bestätigen würden?
Das sollte aber auch stimmen.
Tut es das nicht, sollte man lieber gleich darauf verzichten. Wer im Lügen vor Gericht nicht trainiert ist, hat keine Chance mit irgendwelchen Geschichten durch zukommen.
Für mich war die Ablehnung der Reparatur ein Eigentor. Wie kann ich etwas verlangen (eine intaktes Smartphone, wenn ich gleichseitig allles verhinders, was zu genau diesem Ergebnis führt ?
Da der Käufer sich nicht einigen will, solltest du mal zu einem Anwalt gehen. Eine Erstberatung kostet nicht so viel. Eventuell bist du auch Rechtschutzversichert - das wäre noch besser.
Vielleicht sind da schon andere Dinger gelaufen. In diesen Fällen, rudern die Leute dann ganz schnell zurück. Spätestens vor Gericht, würde der Staatsanwalt erwähnen, dass es da bereits Vorfälle gab.
Und PayPal wie auch eBay würde ich vorsichtshalber nochmal schriftlich darüber informieren, dass du die Sache ggf. zivilrechtlich klären willst.
Denn folgendes ist entscheidend: Und zwar das das Deutsche Vertragsrecht.
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag und der der Käufer ist dein Vertragspartner.
Der Käufer zahlt der Verkäufer liefert. Soweit ist alle klar. Du bist momentan rechtmäiger Eigentümer des Geldes.
PayPal lediglich Besitzer.
PayPal hält sich an seine AGB. Aber sie werden sich hüten das Geld an den Käufer zu zahlen ohne dazu autorisiert zu sein.
Eine Überweisung an den Käufe würde bedeuten, dass PayPal entscheiden, dass du gegen den Vertrag verstoßen hast und diesen gegenstandslos bestrachtet.
Also soweit sind die Amis noch nicht. Ob, wer, wann und warum gegen Verträge verstößt oder auch nicht, entscheiden immer noch Richter an Deutschen Gerichten - Gott sei Dank