11-09-2015 23:10 - bearbeitet 11-09-2015 23:17
Hallo, ich habe einen Artikel verkauft dessen Batterie laut Käufer leer war. In der Artikelbeschreibung stand weder dass die Batterie voll noch leer war.
Der Käufer kontaktierte mich daraufhin, dass er für einen einstelligen Eurobetrag eine neue Batterie erwerben musste. Er kann mir allerdings keine Quittung über den Betrag zusenden, da er diese Batterie laut seiner Aussage zu meinen Gunsten auf einem Flohmarkt ohne Quittung erworben hatte. Ich bot ihm mehrmals an, die Hälfte des Betrags zu zahlen (ohne Quittung) aber darauf ging er nicht ein. Meine Frage ist daher, was kann ich tun und wer 'ist im Recht' ?
Muss ich die Batterie als Zusatzleistung, die in der Beschreibung nicht als 'voll' oder sonstwie aufgeführt war ohne vorlegbare Quittung zahlen?
Beste Grüße
Geht es um diese Uhr ?
Wahrscheinlich hat der Käufer mit PayPal bezahlt ?
Wenn nicht würde ich mich nicht erpressen lassen.... auch wenn (wie DU jetzt auch weißt) Du dies hättest einfach ins Angebot reinschreiben können....
Konfrontiere ihn scherzhalber mal hiermit (gilt allerdings nur für gewerbliche Verkäufer)
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_12.html#c
"Wer Batterien oder Geräte mit fest eingebauten Batterien im Internet-Versandhandel verkauft, hat diese Informationen der Warensendung beizulegen oder bereits auf der Internetseite vorrätig zu halten (§ 18 Batteriegesetz). Es bietet sich daher an, diese Informationen in die Artikelbeschreibung Ihres Angebots zu integrieren."