25-04-2015 20:01
Bin ebenfalls der Meinung, daß es sich um Gebührenabzocke handelt, wenn die Versandkosten einbezogen werden.
Ich werde E-Bay auch den Rücken kehren und mir einen anderen Marktplatz suchen.
Die neue: Änderung bei der Verkaufsprovision: Die Verkaufsprovision berechnet sich zukünftig nach dem Gesamtpreis, den der Käufer bezahlt, also nach dem Verkaufspreis zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Verkaufsprovision fällt weiterhin nur an, wenn der Artikel verkauft wurde. Was dürfen Sie in Rechnung stellen? Tatsächliche Versandkosten Darunter versteht man den Betrag für den Versand des Artikels. Ihre Angabe sollte dem Betrag entsprechen, den Sie dem Versandunternehmen bezahlt haben. >>>>Die neue Änderung bei der Verkaufsprovision wiederspricht eindeutig den Ebaygrudsätzen, dass man mit den Versandgegühren keine Gewinne machen darf, d.h. Ebay verstößt selbst gegen Ihre eigenen Grundsätze.