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RÜCKGBAE

Guten Morgen

 

gestern erhielt ein Käufer den Receiver den er bei mir kaufte. Abends kam die Meldung von ebay, Käufer möchte Rücksendung, da Teil kaputt.

 

Ich habe bis einen Tag vor dem Versand mit dem Receiver aufgenommen und angeschaut. Das Gerät kann nicht kaputt sein! Das lehne ich strikt ab.  Es sind sicherlich Einstellungsdinge.

Ich bat den Käufer mich anzurufen, was er nicht tat.

 

Im Angebot wies ich außerdem darauf hin, das ich keine Rückgabe anbiete und das sich die Käufer bei Problemen, an mich wenden sollen .

 

Da ich 100% weiß, dass das gerät funktionieren muss, werde ich eine Rückgabe ablehnen. D.h. der Käufer wird einen Fall eröffnen und mich am Ende negativ bewerten.  Ok soll es so sein.

 

Ich finde es schon mal traurig, das man bei solchen K#äufen innerhalb von 6 h nah Erhalt, nicht erst mal den Käufer kontaktiert um Lösungen zu finden. Aber solche Käufer soll es geben. Das ist das Risiko bei Ebay, das man als Verkäufer machtlos ist.

 

Meine Frage: MUSS ich das Teil zurücknehmen, wenn er den Fall eröffnet?

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Antworten (1)

Antworten (1)

@aaaa007rot

Guten Morgen,

 

erstmal folgendes zur Klarstellung:

 

Als Privatverkäufer bist du nicht verpflichtet, Rücknahmen anzubieten. Rücknahme ist gleichzusetzen mit "Widerruf" - Ware gefällt nicht oder passt nicht.

 

Bei einer Reklamation bist du als Privatverkäufer aber gleich gestellt wie gewerbliche Verkäufer: Du haftest, da du nicht das geliefert hast, was angeboten wurde.

 

Immer wieder gehen technische Geräte, die vorher einwandfrei funktionierten, auf dem Versandweg aufgrund falscher Verpackung kaputt. Da muss sich nur durch hin- und herwackeln des Gegenstanden im Karton ein Kabel lockern.

Und für die Verpackung bist du zuständig.

 

Solltest du also das Gerät nicht ordnungsgemäß verpackt haben, so, dass sich wirklich nichts mehr bewegen konnte oder dass bei einem Fall von 80 cm Höhe nichts defekt gehen kann, so kannst du einen Transportschaden aufgrund falscher Verpackung nicht ausschließen.

 

Jetzt musst du entscheiden, wie du weiter vorgehen wirst. Der Käufer kann, wenn du die Reklamation nicht anerkennst, auch anwaltlich gegen die vorgehen. Durch eine reine Ablehnung bist du nicht aus dem Schneider. 

 

Du gibst an, dass das Gerät funktionstüchtig ist.

Ferner gibst du an

"Auch wenn ich das Produkt nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben habe, lässt es sich aufgrund seiner technischen Komplexheit nicht ausschließen, dass dennoch mir unbekannte Fehler vorhanden sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich hiermit meine gesetzliche Gewährleistungspflicht für über die aus meiner Beschreibung eventuell hinausgehenden Fehler ausschließe."

 

Sorry, aber das geht nicht. Entweder, du verkaufst etwas als funktionstüchtig, oder du bietest es für Bastler an, da es zwar funktioniert, du aber nicht 100 % sicher bist, ob nicht doch irgendetwas kaputt ist.

 

 

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