02-08-2012 18:39
Guten Tag
Der Käufer eines Artikels ist ein blöder Zeitgenosse.
Ich habe Ihm angeboten sein Geld incl. Kosten für die Rücksendung zu erstatteen, wenn der Artikel wieder bei mir angekommen ist.
Er will aber erst das Geld.
Da er aber in den Mails immer recht "unverschämt" ist mag ich darauf nicht eingehen.
Welches vorgehen ist den richtig?
Bei der Titulierung würde ICH als Käufer auch auf die komplette Vorauszahlung bestehen.
Allerdings gibt es dafür IMHO keine gesetzliche Regelung.
Es gilt das "Zug um Zug" Verfahren, wer allerdings den ersten Zug machen muss (darf), ist nicht festgeschrieben.