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Rückerstattung, Rücksendung

acidburn0
Auf Erkundungstour

Guten Tag

 

Der Käufer eines Artikels ist ein blöder Zeitgenosse.

Ich habe Ihm angeboten sein Geld incl. Kosten für die Rücksendung zu erstatteen, wenn der Artikel wieder bei mir angekommen ist.

 

Er will aber erst das Geld.

Da er aber in den Mails immer recht "unverschämt" ist mag ich darauf nicht eingehen.

 

Welches vorgehen ist den richtig?

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Antworten (7)

grundsätzlich bist du nur zur Rücknahme verpflichtet, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht

ist dem so ?

dann erstatte doch zunächst einmal das Rückporto, sollte dein Handy wieder bei dir sein und tatsächlich Mängel aufweisen, erstattest du Umgehend auch Hinversand und Kaufpreis

der hier ???

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=180932108044&aid=e***8&eu=tLCRqP...

 

 

immerhin stattliche 14 gebotsrücknahmen !!

 

und ein münzsammler, das ist schon ein eigenartiges völkchen !!:^O

Guten Tag

 

Der Verkäufer eines Artikels ist ein blöder Zeitgenosse.

Ich habe Ihm angeboten den Artikel zurück zu schicken wenn der Kaufpreis inkl. Rücksendung bei mir angekommen ist.

 

Er will aber erst den Artikel.

Da er aber in den Mails immer recht "unverschämt" ist mag ich darauf nicht eingehen.

 

Welches vorgehen ist den richtig?

 

 

 

 

Eine andere Sicht der Dinge.

Nun stellt sich die Frrage, welcher Sturkopf zuerst nachgibt.

Und als Tipp: der Käufer ist immer in der besseren Position; der kann nämlich noch farbig bewerten.

Bei der Titulierung würde ICH als Käufer auch auf die komplette Vorauszahlung bestehen.

 

Allerdings gibt es dafür IMHO keine gesetzliche Regelung.

 

Es gilt das "Zug um Zug" Verfahren, wer allerdings den ersten Zug machen muss (darf), ist nicht festgeschrieben.

Hallo,

bei einigen Kommentaren ziehts mir hier wieder die Schuhe aus.

Lass Dich nicht kirre machen.

Sollte Dein Angebot dem Sachverhalt entsprechen, gibt es keine Rücknahme.

Wenn Du kulanter Weise die Ware zurück nehmen möchtest,

gilt...erst die Ware dann das Geld!

PS: " Rot " kannst Du immer bekommen, ob Du nun zurück nimmst oder nicht.

Ihr habt beide einen dicken Kopf,aber man sagt ja der Klügere gibt nach, also mache einen Anfang damit die Sache vom Tisch kommt Mfg Peter

acidburn0
Auf Erkundungstour

Ich habe den Käufer so tetuliert, weil ich zu Ihm freundlich war und mich auch gat nicht gegen eine Erstattung gewehr habe und der Käufe immer rotzig geantwortet hat und direkt mit polizei und anwalt droht.

 

finde ich halt nicht nett :o(

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