Hallo liebe eBayer 🙂
Ich habe vor 2 Wochen einen neuwertigen Schallplattenspieler verkauft. Meines Erachtens nach habe ich diesen auch gewissenhaft verpackt und verschickt. Als der Artikel bei dem Käufer ankam, hat sich die Gummiplatte verschoben, davon habe ich dann auch Fotos bekommen. Diese konnte er einfach wieder richtig auflegen, wie er sagte. Aber sein eigentliches Problem war, dass der Abtaster was abbekommen hätte und der Klang dadurch nun schlecht wäre. Er hat von mir verlangt bei der DHL zu reklamieren und ihm einen neuen Abtaster zu bestellen. Ich habe ihm darauf gesagt, dass er das selbst machen muss, denn der eigentliche Schaden ist ja nicht auf den Fotos zu erkennen.
Nun habe ich gestern den Plattenspieler zurückbekommen, ohne das ich die Rücknahme bestätigt habe. Dazu kam ein Brief von der DHL, die für den Schaden nicht aufkommen will, da ich den Spieler nicht gut genug verpackt hätte. Reumütig habe ich dann die Rücknahme bestätigt.
Nun habe ich den Spieler aber angeschlossen und konnte keinerlei Schaden feststellen. Der Klang ist einwandfrei und auch sonst ist kein Kratzer an dem Spieler. Was allerdings fehlt sind Bedienungsanleitung und das USB Kabel, welche zu dem Spieler gehörten.
Bin ich verpflichtet den Spieler zurückzunehmen, wenn er ihn mir ohne meine vorherige Bestätigung und vorallem ohne Grund (Er ist nicht defekt, trotz meiner 'Verpackungskünste') einfach zurückgeschickt hat ?