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Rückgabe wegen vermeintlichem Mangel und erneut ersteigert

Hallo liebe Community,

ich habe das Thema schon im anderen Forum gepostet, allerdings gibt es nun neue Begebenheiten und ich will auch gern kommentieren können, also wende ich mich erneut an euch.

Vor ein paar Monaten hat ein Herr meine Digitalkamera ersteigert, die er wenig später wegen einer kleinen Bruchstelle im Displayrahmen (die ich damals in der Auktion nicht erwähnte, weil übersehen) zurückgeben wollte - weil ich keinen Ärger wollte und es ja eigentlich mein Fehler war, hab ich sie anstandslos zurückgenommen und einen Versandschein zur Verfügung gestellt, obwohl ich Privatverkäuferin bin.
Dabei habe ich auch einen teilweise ziemlich harschen Umgangston hingenommen, aber das tut wenig zur Sache.

Nun wurde jüngst besagte Kamera für einen Bruchteil des letzten Verkaufspreises ersteigert und als ich heute die Überweisung sah, wurde ich stutzig: es ist genau derselbe Name, lediglich mit einem anderen Benutzernamen hier auf eBay. Nachdem ich ihn soeben freundlich via Mail kontaktiert und ihn darauf hingewiesen hatte, dass es sich um dasselbe Modell handelt, kam eine überraschende Antwort:

 

Er meinte, dass die Bruchstelle bei diesem Modell wohl normal sei, er das zum Zeitpunkt des letzten Kaufs aber noch nicht wusste.

Hattet ihr Vergleichbares auch schon mal? Und gibt es irgendwas, das ich noch tun kann?

Es ärgert mich, denn hätte ich gewusst, dass die Person die Kamera auch so behalten würde, hätte man evtl. was am Preis machen und sich den Kauf eines extra Paketscheins sparen können. So hätte ich genauso gut alles gleich in den Abfalleimer packen können, wohingegen der werte Herr ordentlich gespart hat.

 

Danke für euren Rat.

Beste Grüße
Jana

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

 

 

Hy @miseryinstars 

 

klar ist das jetzt ärgerlich, ein Fehlverhalten kann ich bei dem "werten Herrn" jedoch nicht feststellen, zumal du ihn wohl auch nicht gesperrt hattest (?).

 

Was du noch tun kannst?

 

Den hoffentlich nun korrekt beschriebenen Artikel nach Zahlung sorgfälltig verpackt versichert versenden und hoffen, dass er nicht seinen Unmut über den ersten Kauf in die Bewertung des zweiten einfließen lässt.

Antworten (1)

Antworten (1)

 

Reiche den Link nach, wo du ihn für die Zukunft sperren kannst:

 

https://www.ebay.de/help/selling/resolving-buyer-issues/blocking-buyer?id=4082

 

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