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Rückgabe

Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der  Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich  für benutzte 

Ware Geld erstatten???

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@semljanika69schrieb:

Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der  Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich  für benutzte 

Ware Geld erstatten???


Servus @semljanika69

 

Schön,

dass Du das Rechtgebeforum gefunden hast...

 

Klar.
Schön,

wenn jemand das schreibt,

was Du Dir wünschst, aber das ist unter Deinen Umständen vielleicht nicht hilfreich.

Nun wird der Forist hier angeregt,

als erster eine Antwort abzugeben... vielleicht kommt da das Schauen zu kurz.

 

1. Eine Ware muss - auch wenn sie von einem privaten Anbieter verkauft wird - der Beschreibung entsprechen.

Arbeitet sie nicht so,

wie von Dir eben angeboten,

kann der Käufer erwarten,

dass Du nacherfüllst oder minderst oder rückabwickelst.

Aber auf Deine Kosten.

 

2. Hast Du - vielleicht aus Versehen - die Rücknahme eingeräumt.

Hier besteht also nicht die Frage,

ob Du zurücknehmen willst.

Da bliebe nur die Frage nach den Modalitäten.

 

3. Du verkaufst nicht wenige Samen und Pflanzen,

Klebeband in ganzen Posten... lange schon, regelmäßig.


Wenn Dir jetzt jemand was wegen eines gewerblichen Handels ans Zeug flicken möchte,

dürfte ihm das nicht allzu schwerfallen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder