17-02-2018 18:05
Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich für benutzte
Ware Geld erstatten???
@semljanika69schrieb:Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich für benutzte
Ware Geld erstatten???
geht es um diese https://www.ebay.de/itm/Ersatzsaegeblatt-fuer-Japansaege-Zugsaege-Saegeblatt-2-St-/122858141437?hash...
Wenn diese der Beschreibung entsprechen (Zugsäge) NEU sind .. warum solltest du zurücknehmen- müssen / wollen?
Ich weiß jetzt zufällig, dass es Zug- und Druck gibt - es sind unterschiedliche Sägen.
Klares NEIn von mir.
Wenn du zurücknehmen willst, dann soll der Käufer auch die Versandkosten für Hin- und Rückversand tragen.
(Wenn du nicht zurücknimmst, wird der K die Bewertung dementsprechend ausführen - damit würde ich leben könne.)
Einfaches "Recht-Geben" ist ja auch nicht so meins.
Aber:
Gemäß der Abbildung stehen die Zähne schräg in Richtung der Schaftaufnahme (Griff). Das klassifiziert diese wohl eindeutig als Zug-Sägeblätter.
https://www.scheffelgym.de/kollegium/fachschaften/NwTTechnikTipp13_Werkzeugkunde_Saegen.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Japans%C3%A4ge
Ich wette, der Käufer hat schlicht nicht aufgepasst. Oder einfach keine Ahnung.
Wer zudem Sägeblätter von nicht namhaften Herstellern kauft, aber auch verkauft, geht immer ein gewisses Risiko ein. Ich jedenfalls kann hier kein Laser- oder Säure"branding" eines Herstellers erkennen.
Wenn nun exakt die abgebildeten Sägeblätter versendet wurden (wovon auszugehen ist, weil keine anderen Sägeblatt-Typen angeboten waren und sogar der Zahnschutz zur Abbildung abgenommen wurde), brauchst Du die natürlich nicht zurückzunehmen.
Wobei es auch hilfreich sein könnte, es dennoch zu tun. Ist Deine Abwägung.
Dann natürlich Rückversand zu Lasten des Käufers.
Doch.... muss er: "Rücknahmen akzeptiert"
https://www.ebay.de/itm/Ersatzsaegeblatt-fuer-Japansaege-Zugsaege-Saegeblatt-2-St-/122952075067?hash...
@semljanika69schrieb:Ich habe neue Sägeblätter verkauft.Der Käufer hat die ausprobiert und will jetzt Rückgabe machen mit Begründung: "die Sägeblätter recht stumpf und arbeiten nicht auf zug sondern auf Druck, was der Artikelbeschreibung nicht entspricht".Muss ich wirklich für benutzte
Ware Geld erstatten???
Servus @semljanika69
Schön,
dass Du das Rechtgebeforum gefunden hast...
Klar.
Schön,
wenn jemand das schreibt,
was Du Dir wünschst, aber das ist unter Deinen Umständen vielleicht nicht hilfreich.
Nun wird der Forist hier angeregt,
als erster eine Antwort abzugeben... vielleicht kommt da das Schauen zu kurz.
1. Eine Ware muss - auch wenn sie von einem privaten Anbieter verkauft wird - der Beschreibung entsprechen.
Arbeitet sie nicht so,
wie von Dir eben angeboten,
kann der Käufer erwarten,
dass Du nacherfüllst oder minderst oder rückabwickelst.
Aber auf Deine Kosten.
2. Hast Du - vielleicht aus Versehen - die Rücknahme eingeräumt.
Hier besteht also nicht die Frage,
ob Du zurücknehmen willst.
Da bliebe nur die Frage nach den Modalitäten.
3. Du verkaufst nicht wenige Samen und Pflanzen,
Klebeband in ganzen Posten... lange schon, regelmäßig.
Wenn Dir jetzt jemand was wegen eines gewerblichen Handels ans Zeug flicken möchte,
dürfte ihm das nicht allzu schwerfallen.