11-03-2016 10:48
Ich habe in der vergangenen Zeit als gewerblicher Verkäufer (nicht dieser Account) einige Schwierigkeiten mit Rückgaben von Käufern die falsche Rückgabe-Gründe angeben.
Grob gesagt funktioniert das meistens so: Der Käufer meldet eBay einen Mangel. Z.B. einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, oder der Artikel sei defekt. Ich bin dann seitens eBay aufgefordet, dem Käufer ein Versandettikett zu spendieren, da der Mangel ja augenscheinlich mein Verschulden ist. Was ich dann auch tue.
Der Käufer schickt mir den Artikel zurück, ich erstatte den Kaufbetrag, alles erledigt.
Was mich an der Sache ärgert ist allerdings, dass in 99% der Fälle, in denen das so abläuft, die angegebene Mangelursache überhaupt nicht stimmt. Ich habe mich dann im Nachgang häufig noch einmal mit einem Widerspruch an eBay gewandt. Sogar Fotos gemacht, die zeigen, dass die Ware der Beschreibung entsprach bzw. der Artikel nicht defekt ist. Der eBay Kundendienst beharrt dann aber auf dem Käuferschutz, man könne da nichts für mich tun.
Faktisch geht es mir hier um die Rücksendekosten. Immer mehr Käufer kommen auf die Idee, dass man sich die Rücksendekosten sparen / auf den VK abwälzen kann, indem man einen Mangel vortäuscht.
Kann ich mich als gewerblicher Verkäufer dagegen irgendwie schützen? Gibt es einen Weg, außer Paypal-Zahlungen abzulehnen, um gegen solche Betrugsfälle vorzugehen?
Du kannst einem solchen Käufer, der sich vor den Rücksendekosten wg. (egal was, nur keine Mängel ) drücken will auch anschreiben und die Rücksendekosten in Rechnung stellen ( nach Prüfung ist kein Mangel festgestellt worden, Sie haben offensichtlich eine Rückgabe wg. Nichtgefallen etc haben wollen. Hierfür stelle ich Ihnen die Versandkosten in Höhe von .... in Rechnung. Zahlbar bisxx.xx.xxxx ) Danach wird sich ein solcher geschätzter Käufer überlegen, ob er das Spiel in Zukunft mit anderen Verkäufern durchzieht. Solange sich die Verkäufer diese Masche gefallen lassen, spricht sich das unter der entsprechenden Klientel rum.
Warum schreibst du nicht mit deinem richtigen Account ?
"(ich bin nur ein kleiner Fisch im Gebrauchtwarenhandel und kann das finanziell nicht leisten),"
Dann erst recht. Ich befürchte nämlich dann immer das Schlimmste.
@mederflaus schrieb:Ich habe in der vergangenen Zeit als gewerblicher Verkäufer (nicht dieser Account) einige Schwierigkeiten mit Rückgaben von Käufern die falsche Rückgabe-Gründe angeben.
Grob gesagt funktioniert das meistens so: Der Käufer meldet eBay einen Mangel. Z.B. einen von der Beschreibung abweichenden Artikel, oder der Artikel sei defekt. Ich bin dann seitens eBay aufgefordet, dem Käufer ein Versandettikett zu spendieren, da der Mangel ja augenscheinlich mein Verschulden ist. Was ich dann auch tue.
Der Käufer schickt mir den Artikel zurück, ich erstatte den Kaufbetrag, alles erledigt.
Was mich an der Sache ärgert ist allerdings, dass in 99% der Fälle, in denen das so abläuft, die angegebene Mangelursache überhaupt nicht stimmt. Ich habe mich dann im Nachgang häufig noch einmal mit einem Widerspruch an eBay gewandt. Sogar Fotos gemacht, die zeigen, dass die Ware der Beschreibung entsprach bzw. der Artikel nicht defekt ist. Der eBay Kundendienst beharrt dann aber auf dem Käuferschutz, man könne da nichts für mich tun.
Faktisch geht es mir hier um die Rücksendekosten. Immer mehr Käufer kommen auf die Idee, dass man sich die Rücksendekosten sparen / auf den VK abwälzen kann, indem man einen Mangel vortäuscht.
Kann ich mich als gewerblicher Verkäufer dagegen irgendwie schützen? Gibt es einen Weg, außer Paypal-Zahlungen abzulehnen, um gegen solche Betrugsfälle vorzugehen?
Die Angabe falscher oder nicht vorhandener Mängel kann man sich sparen, indem man auch bei einem Widerruf die Rücksendekosten übernimmt. ;-))
Paypal-Zahlungen kannst Du nicht ablehnen, wenn Du einen Shop mit Festpreisartikeln hast.
Hast Du keinen Shop oder nur Auktionen, brauchst Du überhaupt nicht Paypal anbieten.