21-07-2016 06:34 - bearbeitet 21-07-2016 06:36
Guten Tag liebe Community,
ich hätte eine Frage zu einem Problem mit einem meiner Käufer. Ich habe ein gebrauchtes Gerät verkauft, der Käufer meldete sich allerdings nach zwei Wochen und sagte das eine Funktion am Gerät defekt sei und er die Kosten sofort erstattet haben möchte und diesen Artikel dann erst zurücksendet, sonst geht er zur Polizei. WIe würdet Ihr handeln? Bezahlt wurde mit PayPal.
Mittlerweile habe ich nach etwas hin und her die Rückgabe eingeleitet, allerdings Hermes ausgewählt, wo der Käufer die Kosten tragen muss. Bei diesem Punkt habe ich noch einmal explizit nach ebay nachgefragt und mir wurde gesagt, dass bei einem Privatverkauf nicht unbedingt ich die Rücksendekosten tragen muss.
Folgender Punkt wurde mir dann von ebay per Nachricht geschickt:
2. Rückabwicklung und Rücksendekosten bei einem privaten Verkäufer:
Wenn der Verkäufer ausschließlich privat handelt, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wer die Kosten zu tragen hat, falls es zu einer Rückabwicklung kommt.
Ist der Artikel mangelhaft, so kann der Käufer unter Umständen verlangen, die Rücksendekosten erstattet zu bekommen.
Möglich ist in jedem Fall eine Vereinbarung mit dem Handelspartner. Viele Verkäufer bieten beispielsweise eine "14-Tage-Geld-zurück"-Option an.
Fehlt eine solche Vereinbarung, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich noch einmal mit Ihrem Handelspartner in Verbindung zu setzen. Schlagen Sie doch beispielsweise vor, dass Sie sich die Rücksendekosten teilen.
Für eine konkrete Beratung für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle, da die Abwicklung der Rücksendekosten unterschiedlich gehandhabt wird und je nach Fall unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Servus @medan3
sollte mit PP bezahlt worden sein,
hast Du Deinen Entscheidungsspielraum an der Garderobe abgegeben.
Der Hinweis des K an die Polizeit ist schlicht dümmlich; das zeigt mir eigentlich,
daß er keine Ahnung von den Abläufen hat.
Wahrscheinlich ist einer dieser Artikel der Übeltäter:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=medan3
Die Kardinalfrage wäre, wer kann wem beweisen, daß der Schaden
schon bestand oder eben nicht.
Im Sinne der Nervenschonung würde ich Dir raten,
nimm zurück und basta.
(auch unter Zahlung von Rückporto).
Und verzichte in Zukunft auf PP.
Im übrigen solltest Du in Zukunft wenigstens
die Sachmängelhaftung ausschließen.
(Hat nichts mit der momentanen Situation zu tun)
