03-02-2017 12:35
Habe im Dezember 2016 ein Smartphone Gigaset ME PRO als Privatperson nach Frankreich verkauft. Der Käufer hat unter fadenscheinigen Gründen das Smartphone reklamiert und Käuferschutz beantragt. Ebay hat entschieden, daß ich die Ware zurücknehmen muß (gegen meinen Willen). Ich habe dann der Rückzahlung durch Ebay zugestimmt und diese veranlasst. Der Kunde hat sich Anfang Januar für die schnelle Rückzahlung per Mail bedankt und mir zugesichert, das Smartphone zurückzuschicken. Ich hatte ihm zugesichert, die Portokosten über Paypal zu erstatten. Anschließend hat der Käufer dann noch 2x mal scheinheilig nach meiner Adresse gefragt und mir schließlich den Vorschlag gemacht, daß ich ihm einen Paketschein nach Frankreich senden soll. Dies geht schon rein technisch nicht und funktioniert nur im Inland.
Trotz 5 Anrufen bei Ebay und Paypal passiert einfach nichts. Ich warte nun schon 5 Wochen auf mein Smartphone! Das Handy war originalverpackt (nie geöffnet), mit Rechnung durch einen namhaften Importeur.
Aufgrund dieser Erfahrung werde ich nach Abschluß des Falles mein Ebay-Konto schließen und besser bei der Konkurrenz künftig kaufen!
@multiuwe schrieb:Habe im Dezember 2016 ein Smartphone Gigaset ME PRO als Privatperson nach Frankreich verkauft. Der Käufer hat unter fadenscheinigen Gründen das Smartphone reklamiert und Käuferschutz beantragt. Ebay hat entschieden, daß ich die Ware zurücknehmen muß (gegen meinen Willen). Ich habe dann der Rückzahlung durch Ebay zugestimmt und diese veranlasst. Der Kunde hat sich Anfang Januar für die schnelle Rückzahlung per Mail bedankt und mir zugesichert, das Smartphone zurückzuschicken. Ich hatte ihm zugesichert, die Portokosten über Paypal zu erstatten. Anschließend hat der Käufer dann noch 2x mal scheinheilig nach meiner Adresse gefragt und mir schließlich den Vorschlag gemacht, daß ich ihm einen Paketschein nach Frankreich senden soll. Dies geht schon rein technisch nicht und funktioniert nur im Inland.
Trotz 5 Anrufen bei Ebay und Paypal passiert einfach nichts. Ich warte nun schon 5 Wochen auf mein Smartphone! Das Handy war originalverpackt (nie geöffnet), mit Rechnung durch einen namhaften Importeur.
Aufgrund dieser Erfahrung werde ich nach Abschluß des Falles mein Ebay-Konto schließen und besser bei der Konkurrenz künftig kaufen!
die Rückzahlung erfolgte nicht gegen deinen Willen und nicht eBay hat das bestimmt - du hast dem zugestimmt,
als du die AGB von PP als gelesen abgehakt hast.
PP AGB - Käuferschutz Punkt 4.1-4.2 - 180 Tage Käuferschutz > https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Du hättest die Rücksendekosten dem K zahlen sollen, damit er zurückschickt, dann erst das Geld erstatten.
Da wird jetzt auch nichts mehr passieren, wenn du dein Handy zurück haben willst, wirst du dich mit dem
Verkäufer auseinandersetzen müssen - schreibe ihm per Einschreiben, dass du das Gerät bis zum -genaues Datum-
erwartest. Sollte es nicht kommen, wirst du einen Anwalt einschalten (musst es eben dann auch durchziehen.
Warum bietest du Paypal an - ?
Tja, ohne PayPal wäre das nicht passiert.
Warum bietest du diese Zahlungsmöglichkeiit überhaupt an?
Hast du eigentlich die PP-AGB wirklich gelesen?
Aufgrund dieser Erfahrung werde ich nach Abschluß des Falles mein Ebay-Konto schließen und besser bei der Konkurrenz künftig kaufen!
Tu das... .aber was hat das ganze jetzt mit KAUFEN zu tun?
Du hast verkauft und eben nicht die Bedigungen von PP gelesen und verstanden.