03-05-2015 13:00
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Tasche als Privatverkäufer verkauft und als gebraucht deklariert.
Jetzt sagt der Käufer die Tasche ist nicht in dem Zustand wie er sie gern gehabt hätte (sie hätte Kratzer und Spuren am Wildleder).
Er setzt mir einen Termin bis zu dem ich das Geld zurücküberweisen müsste, nach Erhalt des Geldes würde er die Tasche zurückschicken, ansonsten würden "die unzutreffenden Angaben ein juristisches Nachspiel haben".
Rücknahme war ausgeschlossen und die Bezahlung erfolgte per Überweisung.
Wie soll ich weiter vorgehen?
LG
Falls Du Dir sicher bist..
dass die Tasche in ordentlichem gebrauchten Zustand ist...
kannst dich doch zurück lehnen...
Wenn schon ein K mit gerichtlichen Maßnahmen kommt..
Schall und Rauch.....
Bis der Fall vor Gericht abgeschlossen ist..
hat die Tasche Altersflecken....
Kauft man eine gebrauchte Tasche..
sollte man mit ein paar Gebrauchsspuren leben können....
Laß Dich nicht verunsichern..
Auch eine rote Ebay BW ist kein Weltuntergang....