03-05-2015 13:00
Hallo Zusammen,
Ich habe eine Tasche als Privatverkäufer verkauft und als gebraucht deklariert.
Jetzt sagt der Käufer die Tasche ist nicht in dem Zustand wie er sie gern gehabt hätte (sie hätte Kratzer und Spuren am Wildleder).
Er setzt mir einen Termin bis zu dem ich das Geld zurücküberweisen müsste, nach Erhalt des Geldes würde er die Tasche zurückschicken, ansonsten würden "die unzutreffenden Angaben ein juristisches Nachspiel haben".
Rücknahme war ausgeschlossen und die Bezahlung erfolgte per Überweisung.
Wie soll ich weiter vorgehen?
LG
Falls Du Dir sicher bist..
dass die Tasche in ordentlichem gebrauchten Zustand ist...
kannst dich doch zurück lehnen...
Wenn schon ein K mit gerichtlichen Maßnahmen kommt..
Schall und Rauch.....
Bis der Fall vor Gericht abgeschlossen ist..
hat die Tasche Altersflecken....
Kauft man eine gebrauchte Tasche..
sollte man mit ein paar Gebrauchsspuren leben können....
Laß Dich nicht verunsichern..
Auch eine rote Ebay BW ist kein Weltuntergang....
wenn die Tasche in einen ordendlichen Gebrauchzustand war, antworte ihr doch einfach; du würdest in dem Fall "ein juristisches Nachspiel " vorziehen...
Jetzt sagt der Käufer die Tasche ist nicht in dem Zustand wie er sie gern gehabt hätte (sie hätte Kratzer und Spuren am Wildleder).
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Na wenn Du die Tasche nicht richtig beschrieben hast und diese o.g. Kratzer + Spuren am Wildleder sind da, musst Du auch als privater Verkäufer den Artikel zurücknehmen und den Käufer so stellen als wäre kein Kauf erfolgt, also ihm auch die Rücksenkosten erstatten,
hmm.....bei Überweisung gibts keinen Käuferschutz......wenn du dir absolut sicher bist das die Mängel nicht vorhanden waren, dann würde ich freundlich ablehnen........mit juristischen Nachspielen wird gerne und oft gedroht........ob das in deinem Fall nur heiße Luft ist, kann dir natürlich keiner garantieren.....
Über ebay gibts maximal eine schlechte Bewertung und einen Mangeleintrag für dich......ein etwaiger Fall wird im Sand verlaufen.......
Nur Du kennst den Zustand der Tasche.
Wenn Die Tasche genau dem beschriebenen Zustand entspricht, solltest Du das Ansinnen des Käufers freundlich, aber bestimmt ablehnen und die kommende Negativbewertung sachlich kommentieren.
Und wo um Himmels Willen hast Du diesen unsäglichen Nonsens abgeschrieben?!?:
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Auf Grund des neuen EU-Rechts und den geplanten Änderungen im BGB sind alle meine Auktionen an folgende Bedingungen gebunden: Bitte stellen Sie ihre Fragen VOR Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Wundern sie sich bitte nicht über diesen Disclaimer, aber er wird schon in kurzer Zeit so oder so ähnlich bei jedem ebay-Angebot stehen! Denn das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. 

Lass dir erstmal Fotos von den "Mängeln" senden.
Gruß