16-03-2017 21:03
Ich habe eine koralle-farbene neuwertige Daunenjacke (als gebraucht) versteigert. Der Käuferin gefällt nun die Farbe nicht - sie wäre auf den Fotos zu ungenau. Die Käuferin will die Jacke an mich zurücksenden - ich soll den Kaufpreis und das Rückporto erstatten. Die ebay-Gebühren vom Verkauf hab ich ja auch schon. Muss ich da zustimmen? Sie schreibt mir mit Nachdruck zu "einer gütlichen Einigung" Ich hatte im Vorlagentext "keine Rücknahme" angeklickt.
Hallo @acbmm
als private Verkäuferin brauchst Du keinen Artikel zurücknehmen, nur weil er der Käuferin nicht gefällt. Und wenn Du freiwillig zurücknimmst, dann zu Deinen Bedingungen. Also Kaufpres erstatten, aber den Rückversand müsste sie dann selbst tragen. Schließlich hast Du doch die Jacke wahrheitsgemäß beschrieben oder?
Und für Farbabweichungen an den verschiedenen Monitoren kannst Du ja nichts. Wer weiß, ober der Monitor der Käuferin richtig kalibriert ist.
Leider droht bei solchen Sachen ja immer eine negative Bewertung....
Und selbst bei einer "gütlichen" Einigung kannst du noch negativ bewertet werden !
@acbmm schrieb:Ich habe eine koralle-farbene neuwertige Daunenjacke (als gebraucht) versteigert. Der Käuferin gefällt nun die Farbe nicht - sie wäre auf den Fotos zu ungenau. Die Käuferin will die Jacke an mich zurücksenden - ich soll den Kaufpreis und das Rückporto erstatten. Die ebay-Gebühren vom Verkauf hab ich ja auch schon. Muss ich da zustimmen? Sie schreibt mir mit Nachdruck zu "einer gütlichen Einigung" Ich hatte im Vorlagentext "keine Rücknahme" angeklickt.
Du hast in Deiner AB nicht ausdrücklich
eine Rücknahme ausgeschloßen.
Dennoch meine ich,
daß die Käuferin es mit dem Rückporto übertreibt.
Daß Computerphotos je nach Bildschirm
unterschiedlich wirken,
sollte einem Mitglied mit über 700 Bewertungen bekannt sein.
Ich tippe bei solchen Forderungen auf "paßt nicht".
Es ist einfacher,
wenn man ein paar Maße mit in die Artikelbeschreibung setzt.
Einen Fehler Deinerseits sehe ich aber in der Summe nicht,
darum mußt Du Dich fragen,
ob Du mit einer negativen Bewertung leben willst,
wenn Du gar nicht
oder nur wenn sie die Rücksendekosten zahlt,
zurücknimmst.
Zustimmen mußt Du jedenfalls nicht.
Wenn Ihr Euch auf einen Kaufabbruch einigt,
solltest Du die Provision aber zurückbekommen.