am 15-03-2016 08:25 - zuletzt bearbeitet am 15-03-2016 11:31 von pat
Hallo,
ich habe einen Artikel zum verkauf eingestellt.
Nun stellt der Käufer fest das er den Artikel nicht möchte weil er nicht wusste das es diesen Artikel auch in dieser Ausführung gibt .
Ich habe es aber in der Beschreibung erwähnt.
Nun soll ich den Artikel zurück nehmen oder er klagt das Geld ein ...... na was für ein Glück das er mir geschrieben hat er ist Rechtsanwalt.
Er droht mit Klage und schlechter Bewertung obwohl er sich verlesen hat und mich keine Schuld trifft.
Wie verhalte ich mich nun.
Gruß
@bettinag9263 schrieb:
Hallo,
ich habe einen Artikel zum verkauf eingestellt.
Nun stellt der Käufer fest das er den Artikel nicht möchte weil er nicht wusste das es diesen Artikel auch in dieser Ausführung gibt .
Ich habe es aber in der Beschreibung erwähnt.
Nun soll ich den Artikel zurück nehmen oder er klagt das Geld ein ...... na was für ein Glück das er mir geschrieben hat er ist Rechtsanwalt.
Er droht mit Klage und schlechter Bewertung obwohl er sich verlesen hat und mich keine Schuld trifft.
Wie verhalte ich mich nun.
Gruß
Du musst nicht zurücknehmen...
aber evtl, mit einer roten Bewertung leben....
die kann dir aber auch nach der Rücknahme gegeben werden...
Ich würde nach 4 Tagen einen Nichtzahler melden und nach 4 Tagen schließen....