03-11-2016 22:48 - bearbeitet 03-11-2016 22:48
Hallo Community,
ein Käufer teilte mir >2 Stunden nach erfolgreichem Höchstgebot mit, dass er vom Kauf zurück trete weil ich nicht PayPal anbiete sondern ausschließlich Überweisung. Damit habe er schlechte Erfahrungen gemacht.
Dass Überweisung jedoch die einzig angebotene Zahlungsart ist, war von Anfang an ersichtlich, hätte man sich die Zahlungsmöglichkeiten vorher durchgelesen. Das Höchstgebot erfolgte übrigens >12 Stunden VOR Auktionsende.
Meine generelle Grundsatzfrage:
Ist ein Rücktritt vom Kauf unter dieser Begründung überhaupt zulässig? Immerhin hat der Käufer mit seinem Gebot ja quasi dem potentiell entstehenden Vertrag unter angegebenen Bedinungen zugestimmt, oder sehe ich das falsch?