03-11-2016 22:48 - bearbeitet 03-11-2016 22:48
Hallo Community,
ein Käufer teilte mir >2 Stunden nach erfolgreichem Höchstgebot mit, dass er vom Kauf zurück trete weil ich nicht PayPal anbiete sondern ausschließlich Überweisung. Damit habe er schlechte Erfahrungen gemacht.
Dass Überweisung jedoch die einzig angebotene Zahlungsart ist, war von Anfang an ersichtlich, hätte man sich die Zahlungsmöglichkeiten vorher durchgelesen. Das Höchstgebot erfolgte übrigens >12 Stunden VOR Auktionsende.
Meine generelle Grundsatzfrage:
Ist ein Rücktritt vom Kauf unter dieser Begründung überhaupt zulässig? Immerhin hat der Käufer mit seinem Gebot ja quasi dem potentiell entstehenden Vertrag unter angegebenen Bedinungen zugestimmt, oder sehe ich das falsch?
Ist nicht zulässig, und du kannst auch nicht gezwungen werden einen für einen Privaten Verkäufer sehr zweifelhaften Bezahldienst anzubieten.
Ich persönlich würde NIE einen Privaten nach PayPal anbetteln, vermutlich hat dieser Kunde keine Schlechten erfahrungen ohne PayPal gemacht sondern die vielen Sicherheitslücken zum Kostenlosen shoppen entdeckt, sonst würde da niemand drauf bestehen der noch bei normalem Verstand ist.
Ich würde den Käufer darauf hinweisen, das die Zahlungsmodalitäten bereits vor dem Gebot klar ersichtlich waren, und der Kaufvertrag rechtsgültig ist, sollte er nicht zahlen, würde ich einen Fall eröffnen, diesen nach frühsten 4 Tagen mit Vermerk schließen, rein aus prinziep weil es nciht mehr feierlich ist wie viele sich hier mit allen möglichen Mitteln versuchen aus einen Rechtsgültigen Kaufvertrag zu winden. Die denken langsam eBay wäre ein spielplatz für rechtswiedriges Handeln, ist es aber nicht, und daher sollten solche Vögel auch mal Konsequenzen kosten dürfen. jeder Verkäufer sollte einstellen das Kunden mit 2 Vermerken nciht mehr kaufen können, dann wäre hier ganz schnell etwas sauberer.
@le.mmort schrieb:Hallo Community,
ein Käufer teilte mir >2 Stunden nach erfolgreichem Höchstgebot mit, dass er vom Kauf zurück trete weil ich nicht PayPal anbiete sondern ausschließlich Überweisung. Damit habe er schlechte Erfahrungen gemacht.
Dass Überweisung jedoch die einzig angebotene Zahlungsart ist, war von Anfang an ersichtlich, hätte man sich die Zahlungsmöglichkeiten vorher durchgelesen. Das Höchstgebot erfolgte übrigens >12 Stunden VOR Auktionsende.
Meine generelle Grundsatzfrage:
Ist ein Rücktritt vom Kauf unter dieser Begründung überhaupt zulässig? Immerhin hat der Käufer mit seinem Gebot ja quasi dem potentiell entstehenden Vertrag unter angegebenen Bedinungen zugestimmt, oder sehe ich das falsch?
Du siehst das richtig!
Ich würde mich an Deiner Stelle auf keinen Kaufrücktritt einlassen.
Entweder hält sich der Käufer an den rechtsgültigen Kaufvertrag und bezahlt, oder Du meldest einen nicht bezahlten Artikel.
Die richtige Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Setz den Nichtzahler auf Deine Bietersperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Hier kannst Du Nichtzahler mit mindestens zwei Vermerken von Deinen Verkäufen ausschließen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Außerdem lesenswert:
http://www.ebay.de/gds/Keine-Bewertung-an-Nichtzahler-/10000000208286497/g.html