21-12-2018 16:13
ist es in letzter Zeit zweimal passiert, dass Käufer einfach vom Vertrag zurücktreten. Der eine hatte Probleme mit seiner Ehefrau, sie wolle kein blaues, sondern ein rotes Reiterlein. Der andere hatte sich bei der Aktion verzockt und wollte nun einfach aussteigen., Von eBay gäbe es in diesen Fällen keine Unterstützung. Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage hier Verkaufe angeschlossen werden., Wenn dies alles nur eine Spaßveranstaltung ist, dann bin ich doch am Trödelmarkt besser abgehoben . Welche Erfahrungen habe Ihr denn? Wie kann man eBay zur zu Schutz des Verkäufers veranlasse n, denn ohne die Verkaufsa ngebote s gäbe es dieses Forum nicht! Es besteht folglich eine gewisse Abhängigkeit.
Hallo @bar_276874
Der Kaufvertrag besteht zwischen dir und dem Käufer.
Ebay könnte den Kaufpreis garnicht einklagen.
Aber du könntest das sehrwohl.
Leider ist es hier so das kaum ein Verkäufer sein Recht durchsetzt.
Und das wissen die Verkäufer
Hier wird viel rumgejammert aber so gut wie alle Verkäufer
möchten haben das andere (Ebay) sich darum kümmern.
Weil sie selbst zu unwissend oder zu faul sind.
Da heißt es dann immer wegen der paar Euro mache ich nichts
wenn andere das für mich machen würden wäre das aber gut.
Ich bleib lieber auf dem Sofa sitzen.
@bar_276874 schrieb:ist es in letzter Zeit zweimal passiert, dass Käufer einfach vom Vertrag zurücktreten. Der eine hatte Probleme mit seiner Ehefrau, sie wolle kein blaues, sondern ein rotes Reiterlein. Der andere hatte sich bei der Aktion verzockt und wollte nun einfach aussteigen., Von eBay gäbe es in diesen Fällen keine Unterstützung. Ich frage mich, auf welcher Rechtsgrundlage hier Verkaufe angeschlossen werden., Wenn dies alles nur eine Spaßveranstaltung ist, dann bin ich doch am Trödelmarkt besser abgehoben . Welche Erfahrungen habe Ihr denn? Wie kann man eBay zur zu Schutz des Verkäufers veranlasse n, denn ohne die Verkaufsa ngebote s gäbe es dieses Forum nicht! Es besteht folglich eine gewisse Abhängigkeit.
Sorry, aber deine gültigen Kaufverträge musst allein DU gegenüber deinen Käufern geltend machen, doch nicht ebay ? Du und der Käufer seid Vertragspartner, ebay stellt nur einige Mittel zur Verfügung aus denen du schöpfen kannst.
Du kannst einen Mahnbescheid veranlassen und notfalls den Kaufbetrag einklagen, ganz wie du willst.
Nichtzahler bewertet man gar nicht, man meldet einen Nichtzahlerfall bei ebay und schliesst diesen selbst frühestens nach 4 Tagen - mit Ablauf von4 x 24 Stunden uhrzeitgenau - und spätestens 32 Tage ( 21 Werktage )nach einem Verkauf, damit das Mitglied verwarnt wird und du dann die Provisionsgutschrift von ebay erhältst.
Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Problemfall eröffnen)
Wichtig: Du musst dem Käufer zusätzlich ankündigen, dass der Kaufvertrag für nichtig erklärt wird, sofern nicht innerhalb der letzten angemessenen Erfüllungsfrist (etwa binnen 7 Tagen) gezahlt wird. Das Aufforderungs-schreiben kannst du zeitgleich mit der Falleröffnung absenden. Man setzt dann den Account auf die
und nutzt zudem die Option, Käufer mit Verwarnungen wegen Nichtzahlungen von vornherein von den Auktionen auszuschliessen im
Davon profitieren dann alle anderen Verkäufer sofern sie diese Funktion auch nutzen!
Hat ein Mitglied eine gewisse Anzahl von Verwarnungen, schliesst ebay es von der Handelsplattform aus.
Mit der Abgabe einer positiven Bewertung mit negativem Text an einen Nichtzahler wird das Bewertungsprofil verfälscht und künstlich aufgewertet.
Zudem stellen sie einen Verstoß gegen den Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen dar und dürfen in der Form auch nicht abgegeben werden.
Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen
Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.