08-10-2016 17:19
Hallo Leute, welchen Trick muss man anwenden, um in einer Rechnung an Käufer einen Rabatt in Anwendung bringen zu können??
Da steht nur "Rabatt (-)" bzw. "Kosten (+)" und "geben Sie einen Betrag ein, der niedriger ist, als 0,00€"
Vollkommen egal, ob ich vor den Rabattbetrag ein Minus setze oder dahinter, es kommt nichts zum Abzug, manchmal wird dieser
Betrag sogar aufaddiert. Geht alles nicht, auch nicht mit einem "Blank" zwischen dem Minus und dem Betrag, nich davor,
nich dahinter. Boaaaahhh so was ätzt mich schon wieder an. So viele Möglichkeiten der Formulierung gibt es doch gar nicht???
Frage bitte: WIE MUSS SO EIN RABATT FORMULIERT SEIN, DAMIT ER ÜBERNOMMEN WIRD??
Dankesehr + mfG
@swinging-oceans schrieb:Hallo Leute, welchen Trick muss man anwenden, um in einer Rechnung an Käufer einen Rabatt in Anwendung bringen zu können??
Da steht nur "Rabatt (-)" bzw. "Kosten (+)" und "geben Sie einen Betrag ein, der niedriger ist, als 0,00€"
Vollkommen egal, ob ich vor den Rabattbetrag ein Minus setze oder dahinter, es kommt nichts zum Abzug, manchmal wird dieser
Betrag sogar aufaddiert. Geht alles nicht, auch nicht mit einem "Blank" zwischen dem Minus und dem Betrag, nich davor,
nich dahinter. Boaaaahhh so was ätzt mich schon wieder an. So viele Möglichkeiten der Formulierung gibt es doch gar nicht???
Frage bitte: WIE MUSS SO EIN RABATT FORMULIERT SEIN, DAMIT ER ÜBERNOMMEN WIRD??
Dankesehr + mfG
Hallo @swinging-oceans ,
das Formular für die Zahlungsinformationen läßt einen maximalem Rabatt in Höhe der Versandkosten zu.
Es ist schon interessant, dass Du Dich tatsächlich noch für einen Privatverkäufer hältst:

Und hoffentlich sehen das die Abmahner und das Finanzamt genauso, sonst könnte es nämlich mal empfindlich teuer für Dich werden...
Hier sind 5 Tipps für Dich, die solltest Du gelegentlich mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/0-cent-angebotsgebuehr-ebay.htm
http://www.internetrecht-rostock.de/privatverkauf-ebay-sperrung.htm
http://pages.ebay.de/help/account/how-to-register-business.html
Ach ja:
Diese beiden wollten es auch nicht glauben, bis sich dann tatsächlich das Finanzamt gemeldet hat:
http://tinyurl.com/jlz7kyv
http://tinyurl.com/hbrwcyh
Mir persönlich ist es übrigens völlig egal, was und wieviel Du einstellst; behaupte aber später bitte nicht, man hätte Dich nicht gewarnt.
Wahrscheinlich steht die Rabattfunktion nur den gewerblichen Verkäufern zur Verfügung. Wieso sollte auch ein Privatverkäufer einen kaufmännischen Rabatt gewähren 🙂
eine überarbeitete Rechnung senden
dort die Versandkosten eintragen…..dann darfst du NICHT auf Zurücksetzen klicken,
sondern gleich auf Senden . . . .
sonst erhält der Käufer 2 x Portokosten…….