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Reklamation

Guten Morgen,

 

zur Zeit habe ich wohl Pechsträhne. Letzte Woche habe ich ein Seniorenhandy ausgeliefert. Gebraucht, aber tadelloser Zustand. Nun erhalte ich heute eine Nachricht, der Lautsprecher sei kaputt und werde gleich darauf verwiesen, dass ich wohl Rückgaberecht angegeben hatte (habe nie darauf geachtet muss ich zu meiner Schande gestehen).

Wie läuft das nun: muss sie zuerst zurückschicken und ich überweise dann oder muss ich zuerst überweisen? 

 

Danke und Gruß

Daya

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Du hast tatsächlich insofern Rückgaberecht eingeräumt,

als du es im Angebotstext nicht angesprochen und ausgeschlossen hast.

 

Da kann sich der Käufer dann schon

auf die von dir übersehene Voreinstellung seitens ebay berufen.

 

Dieser Satz gehört in jede Angebotsbeschreibung

eines privaten Verkäufers!

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