10-09-2013 09:13
Guten Morgen,
zur Zeit habe ich wohl Pechsträhne. Letzte Woche habe ich ein Seniorenhandy ausgeliefert. Gebraucht, aber tadelloser Zustand. Nun erhalte ich heute eine Nachricht, der Lautsprecher sei kaputt und werde gleich darauf verwiesen, dass ich wohl Rückgaberecht angegeben hatte (habe nie darauf geachtet muss ich zu meiner Schande gestehen).
Wie läuft das nun: muss sie zuerst zurückschicken und ich überweise dann oder muss ich zuerst überweisen?
Danke und Gruß
Daya
Hier kannst du es noch ändern, weil noch nicht geboten wurde.
nenne doch bitte mal den Käufer den >Nickname darfst Du veröffendlichen< oder die Artikelnrummer der Auktion.
Woher weis der K das der Lautsprecher kaputt ist, möglicherweise hat er das Handy nur verstellt und dann darfst Du 2 x Porto bezahlen, weil es so spannend ist Päckchen zu öffnen und wieder für lau umzusenden.
Der Verkäufer hat das Recht einen Mangel zu prüfen und ggf. nachzubessern.
Also: Erst Rücksendung, dann Erstattung.
Du hast tatsächlich insofern Rückgaberecht eingeräumt,
als du es im Angebotstext nicht angesprochen und ausgeschlossen hast.
Da kann sich der Käufer dann schon
auf die von dir übersehene Voreinstellung seitens ebay berufen.
Dieser Satz gehört in jede Angebotsbeschreibung
eines privaten Verkäufers!
Daya, auch bei deiner derzeit laufenden Auktion hast du Rücknahme akzeptiert, angegeben.
http://www.ebay.de/itm/Thermo-Laufhose-XL-OVP-/200961886013?pt=DE_Damen_Hosen&hash=item2eca43073d
Du musst dich vor jedem Einstellen vergewissern, ob das die Voreinstellung seitens ebay ist und dann entsprechend ändern.
du kannst bei Kommentare antworten..
da der Käufer schon mal in Vorzahlung gegangen ist, bin ich der Meinung das jetzt der Verkäufer dran ist...
würdest du dein Handy erkennen...gibts spezifische Merkmale die du identifizieren kannst...?..
wenn du "Rücknahme akzeptiert" in deinen Angeboten stehen hast, kannst du das im regulären Verkäufsformular dauerhaft ändern.....ist nur ein Klick