Sachen gibt es
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14-02-2020 20:26 - bearbeitet 14-02-2020 20:29
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Die Frage ist nur wie lange diese Gesetze noch gültig sind
Und wenn ich mir die ganzen Krügerrand auf eBay ansehe, könnte ich.........
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bei "Advocard" geht es um "Gold" allgemein - bzw. "unechtem Gold".
"Gold"münzen bzw. "Gold"barren auf eBay ist ein anderes Thema - da geb ich dir Recht - das liegt
an den Käufern, welche es nicht wahrhaben wollen, dass Müll angeboten wird - trotz intensiver Warnung.
Hier geht es aber um "gestempeltes" Autobahngold, das keinen Wert hat.
Trotz Stempel, auch wenn es so beschrieben wurde, darf es nicht verkauft werden.
Das Gesetz wird sich da nicht ändern, da das Eichamt dahinter steht.
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da fällt mir nur das ein ..
Wer in der BRD also ein gestempeltes, aber unechtes Schmuckstück anbietet, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach §9 Abs.1 FeingehG, welche mit bis zu Euro 5000.-- geahndet wird. Dies unabhängig davon, ob er das Schmuckstück wahrheitsgemäss als "unecht", "vergoldet", "plaque" oder wie auch immer bezeichnet hat. Relevant für die Strafe ist nur der Sachverhalt, dass ein Goldstempel nichts auf unedlem Material zu suchen hat (§5 Abs.2 FeingehG) und die Weitergabe bzw. das Anbieten eines solchen Schmucks verboten ist. Dieses Verbot liegt darin begründet, dass das Schmuckstück, selbst wenn es als unecht bzw. vergoldet weitergegeben wird, in der Folge jederzeit als echtgoldenes Schmuckstück weitergegeben werden kann.
Quelle: http://www.autobahngold.de/fazit.htm
Auch nicht schlecht: