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@riedloma

@2017maha

 

Die Frage ist nur wie lange diese Gesetze noch gültig sind

 

https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/urteil-keine-taeuschung-bei-online-verkauf-v...

 

Und wenn ich mir die ganzen Krügerrand auf eBay ansehe, könnte ich......... 

@riedloma 

 

da fällt mir nur das ein ..

 

Wer in der BRD also ein gestempeltes, aber unechtes Schmuckstück anbietet, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach §9 Abs.1 FeingehG, welche mit bis zu Euro 5000.-- geahndet wird. Dies unabhängig davon, ob er das Schmuckstück wahrheitsgemäss als "unecht", "vergoldet", "plaque" oder wie auch immer bezeichnet hat. Relevant für die Strafe ist nur der Sachverhalt, dass ein Goldstempel nichts auf unedlem Material zu suchen hat (§5 Abs.2 FeingehG) und die Weitergabe bzw. das Anbieten eines solchen Schmucks verboten ist. Dieses Verbot liegt darin begründet, dass das Schmuckstück, selbst wenn es als unecht bzw. vergoldet weitergegeben wird, in der Folge jederzeit als echtgoldenes Schmuckstück weitergegeben werden kann.

 

Quelle: http://www.autobahngold.de/fazit.htm

 

Auch nicht schlecht:

Es hat zwar eine supertolle Stempelung mit 750 / 18 k
ist aber leider nicht echt ,sondern sogenanntes " Autobahngold " .
Bei 64 Gramm wäre der Goldpreis ca. 2000 €uronen
Hier und jetzt natürlich viel günstiger .
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