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Selbstabholung und Wartefrist

Hallo,

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Oh Mensch, da wunder ich mich, dass ich keine Antwort bekomme und dann fehlt meine ganze Frage...

 

Deshalb kurz und knapp:

 

Seit zwei Wochen holt eine Käuferin die Nachtkästchen nicht ab, die sie bei mir ersteigert hat. Sie meldet sich auch nur unregelmäßig, und nur, um mir zu sagen dass die Abholung (wir wohnen 3,5 km auseinander) schwierig sei, weil Transporter der Freundin kaputt und sonst auch fast keiner im Freundeskreis ein Auto hat.

Aber auf meine mehrmalige Nachfrage zu Terminvereinbarung hat sie nicht wirklich reagiert (dafür ist ihr Handy kaputt, und ins Internet kommt sie auch nur selten...)

 

In einer meiner ersten Emails habe ich eine 14tägige Frist zur Abholung gesetzt, die am Sonntag abläuft, mit der Androhung, ich träte dann vom Kaufvertrag zurück.

 

Ist das ab da wirklich einfach so möglich? Auch wenn sie sich immer wieder mit Vertröstungen gemeldet hat (seit Sonntag allerdings gar nicht mehr)? Oder muss ich da noch was beachten?

Und kann ich die Nachttische dann gleich wieder einstellen? Die sollen nämlich einfach nur weg.

 

Ach ja, die Auktion:

http://www.ebay.de/itm/190708717199?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

 

Vielen Dank im Voraus,

viele Grüße

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