27-05-2013 18:34
Hallo, habe den Fall dass ich als Privatverkäufer eine Rücknahme von neuen Schuhen vornehmen soll. Hatte aber den Zusatz "Privatverkauf ohne Rücknahme, Umtausch ode Garantie" zugefügt.
Nun nach erst positiver Beurteilung des Käufers und vergangenen 45 Tagen möchte der Käufer die Schuhe unter dem Vorwand zurückgeben, dass Sie angeblich eine Nummer zu groß sind. Weiß aber genau dass Sie nicht von der Beschreibung abweichen!
Wie sehr Ihr das? Was ist Rechtens? Auktion lief über ebay mit pay pal. Geld wurde eingefroren.
Danke für Eure Meinungen!
hummelchen33es
sofern die Schuhe mit genau der Größe eingestellt wurden, wie auch in den Schuhen stehen, hast du nichts zu erstatten,
teile dem Käufer dann freundlich mit, das du keinen Fehler gemacht hast und die Rücknahme daher leider ablehnen mußt
Nach 45 Tagen woll er die zurückgeben? Die sind ihm wohl zu gross geworden weil er sie ausgelatscht hat:^O
Hallo,
lass die ganze Litanei wie
"Privatverkauf ohne Rücknahme, Umtausch ode Garantie"
einfach weg.
Schreib...Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung.
Das genügt.
Natürlich muss aber auch bei diesem Satz der Zustand mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen.
Das ist kein Freifahrtsschein.
Das letzte Wort wird dann hier wohl PP haben.
@Peter, bewertet wurde positiv in den höchsten Tönen.
Darauf würde ich im Fall hinweisen!
Nach dieser Zeit kann dir niemand garantieren, dass du nicht ein ausgelatschtes Paar Schuhe zurück erhälst, also erst einmal die Rücknahme ablehnen.
Du mußt dann aber auch mit der Bewertung die dir der Käufer gibt leben können.